2G am Arbeitsplatz? Was sagt die Anwältin?

Bei der letzten, sogenannten, Ministerpräsidentenkonferenz haben die noch regierenden Minister einen Quasi-Lockdown für Ungeimpfte beschlossen. Die 2G-Regel ist die Zauberformel, mit der man eine Bevölkerungsgruppe aus der Gesellschaft ausschließen will. Es scheint gar nicht mehr um die Bekämpfung eines Virus zu gehen, sondern nur darum, dass alle mit einem der mRNA-Impfstoffe geimpft sind. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren sind nämlich von dieser Regelung ausgenommen. Was komplett unlogisch ist, wenn es um die Bekämpfung eines Virus geht. Was sich aber viele Arbeitnehmer jetzt fragen: Bedeutet das auch 2G am Arbeitsplatz? Das würde ja bedeuten, dass für die Arbeit eine indirekte Impfpflicht gilt und Millionen Menschen nicht mehr arbeiten dürfen. Was sagt die Rechtsanwältin Ellen Rohring zu dieser Annahme? Gilt die 2G-Regelung jetzt auch am Arbeitsplatz?

Video: Rechtsanwältin Ellen Rohring zu 2G am Arbeitsplatz und den Beschlüssen der MPK

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Ist es ein Quasi-Lockdown für Ungeimpfte

Auch wenn der ARD es verharmlosend „Quasi-Lockdown“ nennt, ist es ein Lockdown für Nicht-Geimpfte. Alles was beim Winter-Lockdown 2020 für alle galt, gilt jetzt nur für die Impfunwilligen. Sie werden ausgegrenzt, stigmatisiert, bloßgestellt, genötigt und es wird ihnen die Schuld gegeben für die hohen Inzidenzen. Man kann zur Covid-19 Impfung stehen wie man will, oder doch nicht? Einen Akt der nationalen Solidarität nannte es Angela Merkel, doch sie hätte es besser einen Akt der staatlichen Nötigung nennen sollen.

2G am Arbeitsplatz ist pure Nötigung

Nichts anderes ist es nämlich, wenn man Millionen Menschen in eine Impfung treibt, die sie eigentlich ablehnen. Warum machen sie denn keine direkte Impfpflicht? Dann sind die Menschen gezwungen und die Verantwortung liegt nicht mehr in ihren Händen. Bei Impfschäden oder starken Nebenwirkungen der Corona-Impfung, kann man den Staat verantwortlich machen. Nur tragisch, wenn die Nebenwirkung „Tod“ heißt. 2G am Arbeitsplatz treibt die Menschen in die Impfung und sie sind gezwungen sich dafür zu entscheiden. Eine Entschädigung für Impfschäden bekommt man dann wohl nicht mehr. Gerade eben erst hat die Frankfurter Rundschau darüber berichtet, dass es zu ungewöhnlich vielen Herzmuskelentzündungen kommt, wegen den mRNA Impfstoffen.

Die Geimpften und das Impf-Abo

Ob es den Menschen gefällt oder nicht, aber als sie sich für die Corona Impfung entschieden haben, entschieden sie sich gleichzeitig auch für ein dauerhaftes Impf-Abo. Da die Wirkung der Impfstoffe scheinbar nur ein paar Monate hält, sollen die Menschen auf unbestimmte Zeit immer wieder geboostert werden. Somit ist die Freiheit ALLER Deutschen, an den eigenen Impfstatus gebunden bzw. mit diesem verknüpft. Das bedeutet, jeder Geimpfte ist nach Ablauf einer bestimmten Zeit verpflichtet, sich nachimpfen zu lassen. Der feuchte Traum der Pharmaindustrie geht damit in Erfüllung und die Vermutung liegt nahe, dass es nicht bei dieser einen Impfung bleibt. Ist der Knoten der Impfpflicht erst einmal geplatzt, werden in Zukunft mit Sicherheit weitere Impfstoffe, gegen andere Erreger, mit der Freiheit verknüpft.

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