2G im Einzelhandel gekippt

Video: Rechtsanwältin Ellen Rohring: OVG Lüneburg kippt 2G im Einzelhandel

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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, hat 2G im Einzelhandel gekippt. Zur Begründung sagte das Gericht, dass diese Regel zur Eindämmung des Corona-Virus nicht notwendig sei. Außerdem ist diese Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. Der 13. Senat des OVG sieht 2G im Einzelhandel für nicht notwendig, weil die Ziele auch mit den zahlreichen anderen Maßnahmen zu erreichen sind. Zudem gelten die 2G-Regeln nicht im normalen Einzelhandel, wo der überwiegende Teil des Kundenkontakts entsteht. Das Gericht erklärt weiterhin, dass die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen zweifelhaft sei. Leider ist das jetzt nur in Niedersachsen so, doch hat das Gerichtsurteil Auswirkungen auf die anderen Bundesländer? Auch Anwältin Rohring geht davon aus, dass dieses Urteil Signalwirkung haben könnte.

2G im Einzelhandel kippen kann auch gefährlich werden

Es wären nicht die ersten Richter denen man die Polizei nach Hause schickt, zur Haus- und Bürodurchsuchung. Ich erinnere an den Amtsrichter Christian Dettmar (58) aus Weimar. Dieser hatte Anfang April „nur“ entschieden, dass zwei Kinder an einer Grundschule keine Masken mehr tragen müssen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft sein Haus und seine Büroräume durchsucht. Ob es eine Einschüchterungsaktion war, lass ich mal dahingestellt sein. Doch nach dieser Show, traut sich so schnell kein Richter mehr aus seiner Deckung, wenn es um Corona-Maßnahmen geht. Naja, bis jetzt, denn der 13. Senat des Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, 2G im Einzelhandel zu kippen. Das Urteil sei nicht anfechtbar und gelte in ganz Niedersachsen allgemein verbindlich.

Für die Regelung fehlen verlässliche Daten zur Infektionsrelevanz

Neben mehreren Kritiken gegen die Regierung und der Umsetzung der Schutzmaßnahmen, kritisierte das OVG das Fehlen von verlässlichen und nachvollziehbaren Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel. Zudem komme man zu den Entschluss, 2G im Einzelhandel greife zu tief in die persönlichen Freiheitsrechte von Ungeimpften und Geschäftsinhabern ein. Und auch die neue Omikron Variante ändere an dieser Entscheidung nichts.

Das OVG Lüneburg ist wohl nicht das erste Mal ein kleiner Querschläger. Im Dezember letzten Jahres, hat genau dieses Gericht die 2G Plus Regel für Friseure, Fußpfleger und andere körpernahe Dienstleistungen gekippt.

Das Urteil gegen 2G im Einzelhandel als PDF

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Stefanie Friedrich
9. Januar 2022 16:39

2G im Einzelhandel verfassungswidrig. Rechtsanwalt Markus Mingers in seinem neuen Video am 09.01.2022

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