Video: Rechtsanwalt Markus Mingers mit Richter Schleif – 2G++ Regel beim Bundesverfassungsgericht?
Immer wenn man denkt noch verrückter geht es jetzt aber wirklich nicht, dann kommen die Witzbolde mit neuen Regeln daher. Was ist denn nun 2G Plus Plus, wenn ich fragen darf? Und was hat das mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun? Auf diese Fragen gehen Rechtsanwalt Mingers und Richter Schleif in einem neuen Video der Mingers-Anwälte ein.
Was bedeutet die 2G Plus Plus Regel eigentlich?
Ehrlich gesagt hatte ich die 2G++ Regel noch gar nicht auf dem Schirm. Ich wusste nicht, was diese Regel eigentlich bedeutet. Es gab aber auch noch nicht viele Gelegenheiten, bei denen die 2G Plus Plus Regelung zur Anwendung kam. Du wirst quasi behandelt wie ein Ungeimpfter, nur das du dir vorher 3 Impfungen abgeholt hast, für eine Bratwurst oder einen Gutschein vom McDonald´s. Im Grunde ist diese Maßnahme, ein Armutszeugnis für die gesamte Impfkampagne der vorherigen Regierung unter Merkel. Und auch die neuen Regierenden, reihen sich nahtlos in dieses Maßnahmenwirrwarr ein. Man könnte den Eindruck gewinnen, die Oberhäupter dieses Landes haben keine eigenen Ziele mehr. Das 2G Plus Plus-Regelwerk sieht vor, dass man zu seiner vollständigen „Immunisierung“zusätzlich noch einen Schnell- oder PCR Test vorzeigen muss. Dieser darf nicht älter als 24 Std sein und weil das scheinbar nicht genug Sicherheit ist, muss man noch eine OP-Maske oder FFP2-Maske tragen.

So zugepflastert mit Schutzmaßnahmen, muss man sich meiner Meinung nach nicht wundern, wenn die eigene Immunität gegen alle Keime, Bakterien, Pilze und Viren schwächer wird. Das menschliche Immunsystem braucht Kontakte mit diesen Krankheitserregern, damit es sich verbessern kann. Genau so sind fast alle Impfungen vor 2019 „verkauft“ worden. Doch im Jahr 2021, und innerhalb von wenigen Monaten, sind all diese Weisheiten über Bord gegangen. Die 2G++ Regel in Verhandlungen des Bundesverfassungsgericht bestätigen, Widerstand scheint zwecklos. Das BVerfG ist das höchste Gericht, bei wem will man Klage einreichen bei einer Beschwerde über diese Maßnahme? Zurecht fragt RA Mingers: Will das Gericht damit ein Zeichen setzen?
