Ja, sehr viele Deutsche haben bereits ein mulmiges Gefühl, wenn es um die nächsten Monate geht. Die Preise steigen an allen Ecken und Enden und es scheint nicht aufzuhören. Im Gegenteil, sie steigen immer schneller! Gerade Familien mit Kindern, wie manchmal nicht wie sie über die Runden kommen sollen. Klar, alle anderen Niedriglohn-Angestellten wissen das ebenfalls nicht. Doch in diesem Beitrag, soll es um die Familien mit Kind oder Kinder gehen. Aber auch um Alleinerziehende, die trotz Job an der Armutsgrenze leben. Sie alle haben Angst vor Verarmung und wissen oft nicht mehr weiter. Schon blöd, wenn am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist und du deinen Kindern sagen musst: Sorry, wir haben kein Geld mehr!
Es gibt einen Lichtblick
Doch man darf nicht verzagen, denn es gibt einen Lichtblick am Horizont. Ausgerechnet der Staat selbst bietet diesen Lichtblick an. Er informiert nicht die breite Maße darüber, aber es ist wahr. Wenn du oder ihr ein Kind oder mehrere Kinder habt und ihr, trotz Arbeit droht zu verarmen, gibt es die Möglichkeit einen Kinderzuschlag zu beantragen. Damit will man nicht die Eltern mit Geld überschütten, obwohl sie einen Job haben. Das Ziel ist es vielmehr, nicht zu verarmen obwohl man einen Job hat. Traurig genug, dass dies immer öfter der Fall ist. Die Angst vor Verarmung ist damit ein großes Stück minimiert.
Was sind die Voraussetzungen für diesen Kinderzuschlag?
Zitat:
Den Kinderzuschlag zahlt die Familienkasse als Ergänzung zum Kindergeld. Du kannst ihn bekommen, wenn Du diese fünf Voraussetzungen erfüllst (§ 6a BKGG):
- Dein Kind ist jünger als 25 Jahre, unverheiratet und lebt mit Dir zusammen.
- Du bekommst für Dein Kind Kindergeld.
- Du verdienst im Monat mindestens 900 Euro als Elternpaar oder 600 Euro, wenn Du Dein Kind allein erziehst.
- Du kannst mit Deinem Einkommen, dem Kinder- und Wohngeld sowie dem Kinderzuschlag den Bedarf der ganzen Familie decken.
- Du beziehst kein Arbeitslosengeld II.
Quelle: https://www.finanztip.de/kindergeld/kindergeldzuschlag/