Ein Polizist durchläuft eine Ausbildung und lernt während dieser Zeit, unter Anderem, wie man sich verteidigt. Nicht nur mit Händen und Füßen, sondern auch mit der Waffe. Doch das scheinen zwei Polizistinnen vergessen zu haben. Sie ließen nicht nur ihr Polizeiauto unverschlossen zurück, in dem sich schwere Waffen befanden, sie ließen auch ihre Kollegen im Stich. Einer lag angeschossen auf dem Boden. Die zwei Polizistinnen waren über alle Berge. Jetzt gibt es eine Anklage wegen Feigheit.
Rechtsanwalt Christian Solmecke weiß Näheres
Was war passiert?
In Grevelsberg sind die beiden angeklagten Beamtinnen (37 und 32 Jahre), in ihrem Streifenwagen zufällig an einer Verkehrskontrolle vorbeigekommen, als ein Beamter sie per Zuwinken anhielt. Als die Polizistinnen ausstiegen, habe der Autofahrer den man gerade kontrollierte, auf einen der kontrollierenden Polizisten gefeuert. Dieser ging nach eine Treffern zu Boden. Daraufhin habe die jüngere Beamtin zur Älteren gerufen: „Lauf, lauf, lauf!“, so wie ihr Anwalt berichtete. Und das haben dann Beide auch getan und ließen ihre Kollegen, einer offensichtlich schwer verletzt, zurück. Sie stoppten ein Fahrzeug und ließen sich in Sicherheit bringen. Anschließend kehrten sie zum Tatort zurück und halfen sogar noch bei den Absperr-Arbeiten.
Darum jetzt die Anklage wegen Feigheit
Nun stehen beide vor Gericht und müssen sich wegen Feigheit verantworten. Der Kölner Rechtsanwalt Eckhard Wölke, der die 37-Jährige vertritt, war früher selbst Polizist. Er hat Verständnis für die Beiden mit den Worten: „Vom Schreibtisch aus sieht das zweifellos unglücklich aus. Aber wenn sie sich in stockfinsterer Nacht plötzlich im Kugelhagel befinden, nicht wissen, von wo die Schüsse kommen, mit wem und wie vielen sie es zu tun haben, sieht die Sache anders aus.“
Anklage wegen Feigheit: Aus meiner Sicht völlig gerechtfertigt
Naja, so hart das klingt, aber aus meiner Sicht haben sie dann ihren Beruf verfehlt. Natürlich bringt man sich erstmal in Sicherheit und checkt die Lage. Doch Letzteres haben die Polizistinnen nicht getan und ließen sich von einem vorbeifahrenden Fahrzeug in Sicherheit bringen. Ihre Pflicht wäre es aber gewesen, das Feuer auf den Schützen zu eröffnen, um ihre Kollegen aus der Gefahrensituation zu befreien. Nun bekommen sie zurecht eine Anklage wegen Feigheit.
Neues von den feigen Polizisten
Das Gerichtsurteil ist gesprochen und die beiden Polizistinnen wurden schuldig gesprochen. Sie wurden verurteilt zu 1 Jahr auf Bewährung.
Weitere Infos dazu im neuen Video von Rechtsanwalt Christian Solmecke