Eine Abmahnung im Urheberrecht kann einem schnell mal ins Haus flattern. Man teilt ein Bild das einem nicht selbst gehört und schon kann es passieren. Du veröffentlichst ein Video bei YouTube das ebenfalls nicht dir selbst gehört, und wieder passiert es. Bei YouTube passiert sowas so oft, dass in den meisten der Fälle keine Abmahnungen mehr drohen. Entweder löscht die Videoplattform das Video oder die Werbeeinnahmen landen beim Urheber selbst. Es ist Zeit für die Frage: Welche Ansprüche bei Urheberrechtsverletzung entstehen eigentlich? Wenn ich Urheber bin oder das Urheberrecht durch mit verletzt ist, was droht mir oder was steht mir zu?

Rechtsanwalt Geßner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, er erklärt was einem drohen kann, oder eben zusteht. Wenn es ein Urheber auf dich abgesehen hat, kann er dich bis auf die Unterhose verklagen, je nachdem worum es geht. Da reicht schon die Weitergabe eines Liedes, das du dir im Internet runtergeladen hast. Ich persönlich kenne einen Fall, bei dem ging es um ein Foto eines Sängers auf der Bühne. Das Bild war nicht mal sonderlich gut, doch die Abmahnung hatte es in sich. Mehrere Hundert Euro kamen so zustande, da er die Abmahnung zuerst nicht ernst genommen hatte. Zuletzt hat man das Geld einfach von seinem Konto gepfändet.