Aprilscherze am Arbeitsplatz – nicht immer eine gute Idee

Früher waren sie mehr in Mode und fast jeder hat mal versucht einen anderen zu veräppeln. Es geht um Aprilscherze und was für eine Auswirkung sie auf deinen Arbeitsplatz haben können. Ein Aprilscherz ist schnell mal ausgesprochen, doch nicht jeder Chef findet sowas witzig. Einige Arbeitgeber haben sogar schon Kündigungen ausgesprochen, wegen eines kleinen April, April. Und zack, schon ist der Arbeitsrecht gefragt und ein Anwalt muss sich um deinen Aprilscherz kümmern. Aber was muss das denn für ein Scherz sein, der dir deinen Job kosten kann?

Aprilscherze am Arbeitsplatz sind mit Vorsicht zu genießen

Keine Scherze nach außen

Aprilscherze am Arbeitsplatz sind nicht grundsätzlich verboten, es sein denn dein Arbeitsvertrag verbietet sie explizit. Es kommt laut Rechtsanwalt Bredereck auf die Situation an und was dieser „Scherz“ für Auswirkungen hat. Eine Grundregel lautet: Mache niemals Scherze nach außen hin! Soll heißen: Nimm nicht Kunden oder Mitarbeiter anderer Firmen auf die Schippe, besonders nicht wenn es eine Konkurrenzfirma ist. Menschen sind verschieden und für Aprilscherze braucht man schon eine gewisse, emotionale Bindung. Direkt Arbeitskollegen, mit denen man schon länger arbeitet, sind da eher zu empfehlen.

Stell dir vor dein Anwalt ruft an und der macht erstmal einen Aprilscherz mit dir. 🙂 In seinem neuen Video geht RA Bredereck auf dieses Thema ein, dass so schnell niemand auf dem Schirm hat. Aber der Anwalt hatte tatsächlich schon Fälle, bei denen eine schlechter Aprilscherz zu einer Entlassung geführt hat.

Video: Rechtsanwalt Alexander Bredereck – Aprilscherze am Arbeitsplatz – DAS ist keine gute Idee

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