Arbeitslosengeld für Ungeimpfte?

Video: Rechtsanwalt Alexander Bredereck – Arbeitslosengeld für Ungeimpfte? Sperrzeit? Was droht? Tipps

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Gibt es Arbeitslosengeld bei Kündigung wegen Impfpflicht?

Für den Fall, dass eine allgemeine Impfpflicht für ab 18jährige oder aber für ab 50jährige vulnerablen Gruppen in Kraft tritt. Wie sieht es dann aus mit dem Arbeitslosengeld für Ungeimpfte? Sollte diese Szenario zur Anwendung kommen, könntest du deinen Job verlieren wenn du dich dem Impfzwang nicht beugst. Rechtsanwalt Bredereck erklärt in seinem neuesten Video, was bei einer allgemeinen Impfpflicht auf dich zukommen könnte. Außerdem gibt er dir Tipps, wie du im Fall der Fälle reagieren solltest.

Bisher ist eine allgemeine Impfpflicht nicht durchsetzbar

Aus verschiedenen Gründen ist eine Impfpflicht für alle bei dieser Datenlage, nicht wirklich durchführbar. Doch die Bundesregierung(en) haben uns schon einige Male überrascht und eines Besseren belehrt. Seit 2020 ist politisch irgendwie alles denkbar und nicht selten, haben die Regierenden Undenkbares rausgehauen. Frei nach dem Motto: „Kannst du dir nicht ausdenken!“

Ich sehe es so wie Gregor Gysi es sinngemäß sagte: Viele Millionen sind ungeimpft und die Impfbereitschaft sinkt auch schon bei den bereits Geimpften rasant. Wer hat schon Lust auf ein Impf-Abo und muss trotzdem (2G++) testen, Maske und Abstand einhalten. Da verzichtet man lieber auf den nächsten Piks, wenn es dadurch keine richtige Freiheit gibt. Gysi sagte in etwa: „Wie will man all diese Menschen sanktionieren und wer soll all diese Sanktionen, Strafen und Bußgelder denn eintreiben?“. Da kann man kündigen und das Arbeitslosengeld sperren wie man will und wohin soll das eigentlich führen? Es scheint wieder mal nur ein lautes Bellen des Staates zu sein, damit du dich „freiwillig“ impfen lässt.

Es ist einfach so: Widerstand lohnt sich – wenn genügend mitmachen!

Wenn du der Impfpflicht, ganz egal welche genau, aus dem Weg gehen willst – kannst du das auf verschiedenen Wegen versuchen. Hier bei Anwaltclips gibt es dazu bereits einige Beiträge. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, wegen einer medizinischen Kontraindikation, eine Impfpflicht-Befreiung zu bekommen. Außerdem, kannst du den Spieß auch einfach umdrehen und das Piks-Abo für dich verschieben lassen, indem du deine Impffähigkeit prüfen lässt. Es könnte ja sein, dass du auf einen der Inhaltstoffe des Impfstoffs allergisch reagierst, was ggf. zu deinem Tod führen kann. Bis das Ergebnis vorliegt, erhältst du einen Impfunfähigkeitsausweis. Und wer weiß, vielleicht bist du ja allergisch. 😉

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