RA Mingers: Arbeitsverweigerung vom Verfassungsgericht? (mit Richter Schleif)
Wenn ein Gericht die Arbeit verweigert
Das Bundesverfassungsgericht war wohl noch nie so oft in der Kritik, wie in der Corona-Zeit. So sehr, dass Anwälte bereits Befangenheit befürchten und diese auch Anklagen. Doch auch diese Klagen schmettert das BVerfG einfach ab. Jetzt steht der Vorwurf der Arbeitsverweigerung im Raum. Wer kontrolliert eigentlich das Bundesverfassungsgericht, wenn sie die oberste Instanz sind? In einem neuen Video von Rechtsanwalt Mingers, geht er, mit Richter Schleif, auf diese Frage ein. Betreibt das BVerfG Arbeitsverweigerung, wenn es sämtliche Verfassungsbeschwerden abblockt?
Eines Bundesverfassungsgericht unwürdig
Ausführlich haben die Mingers Anwälte beschrieben, warum die Mitarbeiter im Gesundheitswesen in ihren Grundrechten eingeschränkt sind. Ganze 9 große Pakete mit beschriebenen Papier, von der Kanzlei Mingers, erreichte das Bundesverfassungsgericht. Doch das Gericht antwortete mit einem kleinen Satz. Wir nehmen nicht an, weisen zurück – denn keiner ist in seinen Grundrechten verletzt! Natürlich kann man davon ausgehen, dass das Gericht sich die Unterlagen gar nicht erst angeschaut hat. Daher der Vorwurf der Arbeitsverweigerung. Was sagt Richter Schleif zu diesem Vorgehen in Karlsruhe? Der Richter ist ganz klar der Meinung, dass es einem Bundesverfassungsgericht unwürdig ist, nur einen Satz zu schreiben. Bei so einem Thema, wie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, erwartet man als betroffener Bürger, eine ausführliche Erklärung.
Arbeitsverweigerung klappt nicht für immer
Rechtsanwalt Mingers hat aber nicht vor aufzugeben, denn laut Richter Schleif lohnt es sich eine erneute Verfassungsbeschwerde einzureichen. Allein schon, weil die Impfpflicht ab 18 und 60 keine Mehrheit im Bundestag bekam. Außerdem, weil mittlerweile klar ist, dass die Impfung weder vor Ansteckung noch vor Weitergabe schützt. Es bleibt also spannend und irgendwann kommt das BVerfG auch nicht mehr mit Arbeitsverweigerung durch.
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