Zum Schutz der Arbeitnehmer, hat der Gesetzgeber nun die Arbeitszeiterfassung zur Pflicht gemacht. Nicht selten streiten Arbeitgeber mit Arbeitnehmern über geleistete Arbeitszeit. Bisher war es bereits Pflicht, Überstunden und Sonntagsarbeit zu dokumentieren. Doch nun muss jede Minute nachzuvollziehen sein – quasi muss jeder Betrieb jetzt Stechuhren (oder ähnliches) einführen. Wenn du zB 8 Stunden und 15 Minuten gearbeitet hast, dein Chef aber nur 8 Stunden anrechnet, ist das natürlich ein Unding. Aber wie schon erwähnt, müssen bereits Überstunden dokumentiert sein. Wozu also diese verpflichtende Arbeitszeiterfassung? Sie nutzt tatsächlich beiden Seiten, denn auch Arbeitnehmer machen aus 30 Minuten Arbeit gerne mal 1 Stunde.
Rechtsanwalt Alexander Bredereck – Arbeitszeiterfassung wird Pflicht – DAS musst du WISSEN!
Ein kleines Beispiel aus der Arbeitswelt einer Bekannten
Eine Bekannte hat eine Arbeitskollegin, der die verpflichtende Arbeitszeiterfassung so gar nicht schmeckt. Sie hat die Möglichkeit ihre geleistete Arbeit selbst zu erfassen. Und das macht sie auch fleißig, denn wenn sie nur ein 10 Minuten Gespräch mit einem Kollegen am Telefon führt, schreibt sie sich diese Zeit auf. Sie macht dabei auch gerne mal aus 15 Minuten 30 Minuten. Dadurch sammelt sie sich viele Überstunden und profitiert natürlich davon. Wenn das jetzt wegfällt, dann hat die Firma in der sie arbeitet aber auch einen Nachteil. Mit Sicherheit geht sie dann nict mehr ans Telefon, wenn ein Kollege nach mal ein Problem und Fragen hat. Die Arbeitszeiterfassung ist ein Gesetz, das wieder mal nicht wirklich zu Ende gedacht ist, sag ich mal. Wie siehst du das? Gerne in die Kommentare!
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