Neulich hat das Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht als verfassungskonform erklärt. Anders als in Italien, wo die Gerichte genau andersrum entschieden haben. Nicht umsonst wirft man dem BVerfG Befangenheit vor und mit Sicherheit nicht zu Unrecht. Immerhin scheint es einen kleinen Lichtblick zu geben. Rechtsanwalt Mingers berichtet in seinem neuen Video über die Ausstiegsklausel bei der Impfpflicht. Demnach hat das Gericht bei seinem Urteil die folgende Klausel eingebaut.
Das bedeutet, wenn sich die Datenlage im späteren Zeitpunkt ändert, kann die berufliche Impfpflicht doch noch verfassungswidrig sein. Frei nach Jens Spahn „Da muss man erstmal um 2 Ecken denken“. Jetzt kommt aber der nicht ganz so lustige Witz an der Sache. Das Bundesverfassungsgericht hat den RKI Bericht vom 21.04.22 zur Basis seiner Entscheidung genommen. Doch am 05.05.22 hat das Robert Koch Institut einen neuen Bericht herausgegeben. In diesem Lagebericht hat das RKI seinen älteren Bericht revidiert. Der Fremdschutz ist, ob geimpft, ungeimpft, geboostert oder 4fach geimpft, immer gleich!
Ich muss schon sagen: Es kommt einem so vor als sind wir staatlich organisierten Hütchenspielern zum Opfer gefallen. Im folgenden Video erklärt RA Mingers, was das für Betroffene bedeutet. Zudem ist es auch ein absoluter Lichtblick, für die erneute Verfassungsbeschwerde der Mingers Rechtsanwälte.
Für diejenigen die sich fragen, was das Bundesverfassungsgericht davon hätte… es sind alles Parteisoldaten die da nicht zufällig sitzen.