Für die Meisten ist der Fall mit dem Dinner im Bundeskanzleramt gar nicht mehr präsent. Damals dinierte der Präsident des Bundesverfassungsgericht zusammen mit Angela Merkel im Kanzleramt. Man warf ihm Befangenheit vor und das er daraufhin zu Gunsten der Bundesregierung entschied. Die BILD-Journalistin Lydia Rosenfelder hatte dazu noch ein paar Fragen, doch eine Antwort des BVerfG blieb aus. Die BILD-Journalistin ließ das nicht auf sich sitzen und sie stellte einen Auskunftsantrag. Die Pressefreiheit macht es möglich, dass auch Bundesgerichte – Angehörige der Presse – Rede und Antwort stehen müssen. Die BILD-Zeitung bzw die klagende Journalistin Rosenfelder durfte 6 Fragen stellen, die das BVerfG beantworten musste. In einem kurzen Statement geht Rechtsanwalt Mingers auf dieses Gerichtsurteil ein.
Der Anwalt will aus den Antworten an die BILD zehren für ihren eigenen Befangenheitsantrag. Einen Früheren hatte das BVerfG abgewiesen. Vielleicht hat Rechtsanwalt Mingers ja diesmal Erfolg.
[…] oder unbewusst, andere Menschen an. Gerade im Bereich Satire kommt es ständig vor, dass die Gerichte sich mit dem Kunstrecht beschäftigen müssen. Frei nach dem Motto: Was darf Satire? Ein relativ […]