Soldaten bei der Bundeswehr haben es nicht leicht, denn sie müssen alles erdulden was von oben kommt. Die Bundeswehr-Impfpflicht ist laut des Verteidigungsministerium zulässig. Das sahen 2 Offiziere aber anders und sie klagten vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sie berufen sich auf das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit. Außerdem sind die Impfstoffe evidenzbasiert NICHT ausreichend erforscht und daher lehnen sie eine Zwangsimpfung ab. Die Bundeswehr hingegen sagt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss zurücktreten. Es gilt die Pflicht der Gesunderhaltung im Soldatengesetz, und die wiegt schwerer. Das Bundesverwaltungsgericht sagte daraufhin, dass sie die Datenlage erst erforschen müssen. Bis zur Erforschung dieser Daten, muss man die Bundeswehr-Impfpflicht aussetzen. Laut Rechtsanwalt Mingers ist das eine Sensation, denn genau das ist die Argumentation, mit der er vor das BVerfG gezogen ist. Doch diese Klage hat man einfach abgewiesen. Eine gut erforschte Datenlage gibt es aber bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch nicht!
Die Datenlage ist einfach zu schwammig
Die Offiziere berufen sich außerdem darauf, dass 94 % der Corona-Fälle bei der Bundeswehr Geimpfte waren. Daraus lässt sich schließen, dass die Impfung nicht gegen die Omikron-Variante wirkt. Es gab 47 Nebenwirkungen nach der Corona-Impfung. Doch weder die leichte noch die schweren Impfnebenwirkungen hat man separat erfasst. Auch sind 2 Soldaten an Covid-19 gestorben und auch da, weiß man nicht ob sie geimpft waren oder nicht. Aufgrund dieser schwammigen Datenlage eine Bundeswehr-Impfpflicht durchzusetzen, ist schon grenzwertig.
Man kann schon sagen, dass die Bundeswehr-Impfpflicht genau das widerspiegelt, was immer Kritik bekommt. Eine schlecht durchdachte Impfpflicht auf viel zu dünner Datenlage. Da bin ich ja mal echt gespannt, wie dieser Fall endet!