Bußgelder für ungeimpfte Pflegekräfte

Bisher ist es so, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht (Nachweispflicht) kommt und es sind nur noch ein paar Tage Zeit. Die Regierung hat dazu jetzt die drohenden Bußgelder veröffentlicht, für alle ungeimpften Pflegekräfte nach dem 15.03.22. Rechtsanwalt Croset hat ein Video produziert, in dem er auf die Bußgeldhöhen und viele weitere Fragen eingeht.

Video: Rechtsanwalt Pascal Croset – Bußgelder für nicht-geimpfte Pflegekräfte OFFIZIELL bekanntgegeben

YouTube player

Anworten auf Fragen zu den Geldstrafen für Ungeimpfte

Wie gehen die Gesundheitsämter bei Impfpfliicht-Bußgeldern vor?

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden können, wie sie mit ungeimpfte Pfegekräfte umgehen und welche Bußgelder sie verhängen. In Niedersachsen zum Beispiel, will man hart durchgreifen und die Einrichtungen sollen ab dem 16.03. alle Mitarbeiter melden, bei denen der Impfstatus unsicher ist. Das Gesundheitsamt fordert daraufhin einen Impfnachweis oder ein Attest über ein Kontraindikation an. RA Croset geht aber davon aus, dass Pflegekräfte die bis jetzt noch nicht geimpft sind, das nicht auf die Schnelle nachholen. Daraufhin folgt dann Schritt 2: Eine Anhörung mit einer Zwangsgeldandrohung.

Und ab wann Bußgelder, Zwangsgelder und in welcher Höhe?

Die Höhe der Bußgelder, für das Fehlen eines Impfnachweise, soll bei 1500 Euro liegen – doch das ist erst der Anfang. Sollte der betroffene Arbeitnehmer daraufhin immer noch keine Impfung nachweisen können/wollen. Verhängt das Gesundheitsamt ein Bußgeld in beträchtlicher Höhe. Das Bußgeld soll laut RA Croset, bei 2500 Euro liegen. Da muss eine alte Oma ganz schön viel für stricken, wie man sprichwörtlich gerne mal sagt, wenn die Rechnung ziemlich hoch ausfällt.

Betretungsverbot – für wen ab wann?

Parallel zum Bußgeldverfahren entscheidet das Gesundheitsamt dann, ob es ein Betretungsverbot oder eine Tätigkeitsuntersagung verhängt. Auch ohne Tätigkeitsverbot gibt es ein Bußgeld, was laut Croset gleich mehrere Fragen aufwirft. Wenn Niedersachsen ein Bußgeld von 1500 Euro für eine Vollzeitstelle androht, ist es dann bei Teilzeit billiger? Und warum eigentlich so viel? Und entspricht das noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Alles Antworten dazu im Anwaltclip von Rechtsanwalt Croset.

Wir haben uns dazu entschlossen auf Werbung zu verzichten, um die laufenden Kosten des Blogs zu decken. Daher sind wir dankbar für jede kleine Spende die ihr uns zukommen lasst. VIELEN DANK!

blank
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir geben auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. View more
Accept