Corona-Schutzverordnung: Anwälte klagen

Mit den Worten „Wir haben die Nase voll“, beginnt Rechtsanwalt Markus Mingers sein neues Video. Es trägt den Titel „Unsere Klage gegen die Corona-Schutzverordnung… (es ist soweit!)“. Aus der Sicht des Anwalts, hat die Bundesregierung endgültig das Fass zum überlaufen gebracht. Aus diesem Grund organisieren die Mingers Rechtsanwälte, Normenkontrollklagen gegen die Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer.

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Warum die Normenkontrollklage vorm Bundesverfassungsgericht?

Auslöser sind die angekündigten Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung. Hauptziel dieser neuen Regeln, die Ungeimpften. Denn durch die neuen Regeln wie 3G, 2G oder 3G plus, trifft man ganz klar nur diese Gruppe, wohlwissend das auch zahlreiche Kinder darunterfallen. Und das ganz ohne medizinische, wissenschaftliche oder virologische Faktenlage, so der Anwalt. Sogar 12jährigen wird in Bayern 2G vorgeschrieben. Auf diese Weise grenzt man jetzt schon Kinder aus der Gesellschaft aus.

Die Bundesregierung sagt: Es gibt keine Corona-Impfpflicht in Deutschland, doch im gleichen Atemzug werden die Freiheiten der Ungeimpften immer weiter eingeschränkt. Der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.

Corona-Schutzverordnung vs. Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, wie sehr die Corona-Schutzverordnung noch mit dem Grundgesetz im Einklang zu bringen ist. Laut der Anwaltskanzlei Mingers, sind die neuen Regeln genau das eben nicht mehr. Nur mal abgesehen davon, dass die alten Regeln es schon nicht waren.

Was genau ist eine Normenkontrollklage

Haben die Klagen vorm Bundesverfassungsgericht gute Chancen?

Diese Frage muss ich als Autor dieses Artikels ganz klar mit „Nein“ beantworten. Als die Bundesnotbremse im Frühjahr eingeführt wurde, gab es eine ganze Welle von Verfassungsbeschwerden vor dem BVG in Karlsruhe. 51 Klagen wurden gar nicht erst zugelassen und bis zum Ablauf des 31. Mai seien insgesamt 424 Verfahren in Karlsruhe eingegangen, darunter auch eines mit mehr als 7000 Klägerinnen und Klägern. Da wundert es wohl nicht das dem BVG Befangenheit vorgeworfen wurde.

Leider wurde der Befangenheitsantrag dazu bereits am 12. Oktober mit den folgenden Worten abgewiesen:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten Harbarth und die Richterin Baer in einem Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) zurückgewiesen.

Quelle: BVG

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Anwaltclips
16. November 2021 21:59

Hier gibt es eine Aktualisierung mit Antworten von Rechtsanwalt Markus Mingers

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