Corona-Test kostenlos – Anwalt informiert

Corona-Test kostenlos

Corona Schnell- und PCR-Tests sind nicht mehr kostenlos

Zahlreichen Impfverweigerern und Menschen, die eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht machen dürfen. Ihnen wird das Leben schwerer gemacht, damit sie sich endlich impfen lassen. Doch nach wie vor, wollen sich Millionen Menschen keine Corona-Schutzimpfung abholen. Nun gilt aber getestet, genesen, geimpft und Menschen sind jetzt in der Beweispflicht, nicht an Corona erkrankt zu sein bzw. Teile des Sars-Cov-2 Virus in Nase und/oder Rachen zu haben. Das geht nur mit einem Corona-Test. Leider wurde aber von der Bundesregierung entschieden, dass man sich jetzt nicht mehr kostenlos testen lassen kann. Ein Corona-Schnelltest und/oder ein PCR-Test müssen fortan aus eigener Taschen gezahlt werden. Laut Kritikern ist das eine Impfpflicht durch die Hintertür.

Ein Corona-Test und PCR-Test sind für diese Gruppen weiterhin kostenlos

  • Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren (bei den 13- bis 17-Jährigen jedoch nur bis zum 31. Dezember),
  • Schwangere (auch nur noch bis zum 31. Dezember),
  • Personen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen,
  • Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt oder die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können,
  • Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als denen in Deutschland zugelassenen Impfstoffen erfolgt ist* (nur noch bis zum 31. Dezember),
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen. Oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.

So bekommst du weiterhin einen kostenlosen Corona-Test

Es gibt aber „noch“ eine Möglichkeit, Corona-Tests weiterhin kostenlos zu bekommen und das ist sogar gesetzlich verpflichtend. In der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung ist ganz klar geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weiterhin kostenlose Schnelltests ermöglichen und bezahlen muss. Auch wenn du von deinem Chef nicht dazu aufgefordert wirst, dich 2x pro Wochen zu testen. Er muss dir aber 2x pro Woche einen Test zur Verfügung stellen. Und dieser ist 24 Std. gültig! Alles weitere erklärt dir Rechtsanwalt Alexander Bredereck in folgendem Video. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

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7 Comments
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Anwaltclips
24. Oktober 2021 20:07

Nur schade, dass man für einen kostenlosen Corona-Test einen Arbeitgeber braucht. Den Hartzern und anderweitig verarmten Menschen, hilft das leider nicht weiter.

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