Manche Menschen lassen alles mögliche über sich ergehen, wenn es um den Arbeitsplatz geht. Ja, auch in Deutschland machen Arbeitgeber, hier und da, was sie wollen mit ihren Angestellten. Dafür gibt es ja auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, die den Chef wieder einnorden. Sehr viele Arbeiter wissen einfach nicht, was der Arbeitgeber so alles darf und was nicht. In diesem Beitrag soll es darum gehen: Was darf der Arbeitgeber und was darf er nicht? Rechtsanwalt Alexander Bredereck ist einer dieser Fachanwälte für Arbeitsrecht, der dir sagen kann was dein Chef darf und was nicht.

Was darf der Arbeitgeber?
Darf dein Arbeitgeber dich fragen welches Geschlecht du hast?
Heutzutage gibt es ja schon komische Ansichten in der Bevölkerung und dazu gehört auch das Geschlecht. Während die Meisten sich ganz sicher sind, welches Geschlecht sie haben, gibt es noch diejenigen, die da nicht ganz so sicher sind. Daher die Frage: Darf der Arbeitgeber nach dem Geschlecht fragen?
Darf er erfragen wie die persönlichen Lebensverhältnisse sind?
Ja, es gibt viele Menschen die privat so leben, wie es die Kollegen nie gedacht hätten. Privat ist eben privat. Doch darf der Arbeitgeber persönliche Lebensverhältnisse erfragen? Oder geht es deinem Chef absolut nichts an, wie du lebst?
Darf er nach deiner Religion fragen?
Religionen gehören für die meisten Menschen auf der Welt zum Leben, wie der tägliche Gang zur Toilette. Aber darf der Arbeitgeber nach keiner Religion fragen und muss ich ihm wahrheitsgemäß antworten?
Darf der Arbeitgeber denn nach Vorstrafen fragen?
Immerhin sollte es dem Chef doch was angehen, wenn du zB vorbestraft bist. Doch ist das so? Darf der Arbeitgeber nach Vorstrafen fragen oder darfst du es für dich behalten, wenn du zB wegen einem Drogendelikt vorbestraft bist? In der folgenden Playliste bekommst du die Antwort von Rechtsanwalt Bredereck. Auch andere Fachanwälte für Arbeitsrecht kommen in der Liste zu Wort, wie beispielsweise Rechtsanwalt Solmecke.
















