Konstantin Grubwinkler

Wissenswertes über Anwalt Konstantin Grubwinkler – Fachanwalt für Strafrecht

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Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit gefragter Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht. RA Grubwinkler ist nahezu ausschließlich im Betäubungsmittelstrafrecht tätig.

Er leitet als Fachanwalt für Strafrecht das Dezernat und verteidigt mit seinem Team aus Rechtsanwälten im Betäubungsmittelstrafrecht bundesweit. Er leitet die Filialen in Eggenfelden und München.

Schwerpunkte:

  • Handeltreiben
  • Darknet
  • Handeltreiben / Besitz nicht geringer Menge
  • Anbau von Cannabis
  • CBD Marihuana und CBD Produkte
  • Einstellung geringer Mengen
  • Handeltreiben mit Waffen ngM
  • Abgabe an Minderjährige

Konstantin Grubwinkler wurde in Eggenfelden geboren und hat das Abitur am Karl-von-Closen Gymnasium in Eggenfelden absolviert. Neben dem Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Regensburg war er während der Ausbildung unter anderem bei der heutigen Moore Stephens KPWT AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem Finanzamt Eggenfelden in der Abteilung für Veranlagung der Personengesellschaften tätig. Schon während des Studiums gründete RA Grubwinkler sein erstes Unternehmen und erwirtschaftete mit E-Commerce sechsstellige Jahresumsätze.

Als Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Nürnberg angestellt. Die Ausbildung erfolgte am Landgericht Regensburg mit Stationen unter anderem bei der Kanzlei von der Linden & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater und der Abteilung für Strafsachen, Jugendschöffengericht am Amtsgericht Straubing. Die erste Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit Tätigkeit als Anwalt in Regensburg. Seit 2014 ist er Gesellschafter der Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte GbR und leitet nunmehr als Fachanwalt für Strafrecht das Dezernat Strafrecht sowie die Filialen in Eggenfelden und München.

Die Rechtsanwaltskammer München hat RA Konstantin Grubwinkler auf Grund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Quelle: rgra.de

Kontakt: rgra.de

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