
Unter Jugendlichen gibt es verschiedene Mythen, was draußen bleiben angeht. Manche denken: Bist du unter 16 Jahren, solltest du dich nicht von der Polizei aufgreifen lassen. Dann bringt sie dich nach Hause und deine Eltern bekommen eine Strafe oder ähnliches. Immerhin bist du unter 18 Jahren, ein Schutzbefohlener. Du genießt sozusagen einen besonderen Personenschutz und die Polizeistreife muss dich nach Haus bringen. Nach dem Motto: Du darfst als Jugendlicher nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit draußen bleiben. Doch ganz so streng ist es nicht, denn das letzte Wort haben immer noch deine Eltern. Dennoch gelten besondere Regeln bei Schutzbefohlenen, wenn es zum Beispiel ums Ausgehen geht.
Rechtsanwalt Tim Hendrik Walter – Wie lange darf man draußen bleiben?
Ausgehregeln auf einen Blick
Deine Eltern haben also das letzte Wort wenn es darum geht, wie lange du draußen bleiben darfst. Wenn dein Vater sagt: Du bist um 22 Uhr Zuhause, dann ist das Gesetz und daran ist nicht zu rütteln. Unter bestimmten Umständen und an bestimmten Orten, hat aber die Polizei das letzte Wort. Auf dem Familienportal des Bundes, findest du alle Infos die du über das draußen bleiben brauchst. Die folgende PDF beinhaltet alles was du wissen musst. Nicht alle Handybrowser können PDF Dateien darstellen. Einfach auf den Link klicken.