Rechtsanwalt David Geßner: Christian Drosten vs. Physiker Roland Wiesendanger – einstweiliges Verfügungsverfahren
Wie kam es zu dieser Beschwerde?
Der Physiker Roland Wiesendanger, gab dem Cicero ein Interview. In diesem behauptete er, dass das Corona-Virus aus einem Labor in Wuhan stammt. Er kritisierte Drosten in diesem Interview und unterstellte ihm, die gezielte Täuschung über den Ursprung des Virus.
Außerdem führe der Virologe eine Desinformationskampagne und verbreite Unwahrheiten. Das wollte Drosten sich nicht gefallen lassen und er mahnte Wiesendanger ab. Er soll es zukünftig unterlassen, solche Behauptungen auszusprechen. Jetzt bekam der Virologe vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg eingeräumt. Demnach ist es Wiesendanger nun untersagt bestimmte Dinge zu äußern wie zB. die Behauptung der Täuschung. Gegen die weiteren Äußerungen, legte Drosten sofort erneute Beschwerde ein. Das Landgericht ist aber der Meinung, dass Desinformationen und Unwahrheiten verbreiten, freie Meinungsäußerungen sind. Des weiteren hat auch Wiesendanger Einspruch eingelegt, gegen die Unterlassungserklärung. Somit ist dieser Fall noch lange nicht abgeschlossen. Rechtsanwalt Geßner geht im Video auf weitere Einzelheiten , über den Fall Drosten vs. Wiesendanger ein.
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