Video: Rechtsanwalt Christian Solmecke – Hausbesitzer erschießt Einbrecher: Straffrei oder Knast?
Ein Albtraum für jeden Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung ist, einen Einbrecher auf frischer Tat zu ertappen. Der Klassiker vieler Krimis: Ein Geräusch reißt dich aus dem Schlaf und du hörst ungewöhnliche Aktivitäten aus einem Nebenzimmer. Bei dir wird gerade eingebrochen und der Gangster scheint nicht mitbekommen zu haben, dass jemand Zuhause ist. Du schnappst dir deine Pistole (für die du einen Waffenschein hast). Zwei Männer betreten deinen Raum und dann kommt es zur tödlichen Auseinandersetzung für einen der „Einbrecher“.

Ein Ganove liegt tot auf dem Boden und du wirst verhaftet, angeklagt und bekommst eine Haftstrafe von 7 Jahren wegen Todschlags. Wie ist das möglich? Schließlich hast du dich verteidigt. Aber reicht ein Einbruch aus, um einen Einbrecher einfach erschießen zu dürfen? In Texas bestimmt, aber in Deutschland sieht die Gesetzeslage ein wenig anders aus. Die Umstände, wie es zum Tod des Eindringlings gekommen ist, haben zu dem Urteil grundsätzlich beigetragen.
Die Einbrecher waren eigentlich Keine
Zwei Männer (38 und 27 Jahre) wollen in eine heruntergekommen Villa einsteigen, weil sie das Gebäude für einen Lost Place halten. Alte Gebäude die (eigentlich) von niemanden mehr bewohnt werden und die man zum Zerfallen zurückgelassen hat. Doch in diesem Fall war das Gebäude lediglich zerfallen, aber der Besitzer wohnte nach wie vor darin. Als die Beiden „Abenteurer“ in den zweiten Stock der Villa vordrangen trafen sie auf den Eigentümer Holger S., der die Villa einst geerbt hatte und sie verfallen ließ. Dieser war mit einer Pistole bewaffnet und als die Beiden Holger S. bemerkten, flüchteten sie so schnell sie konnten. Holger S. lief den beiden Männern hinterher und feuerte 3 Schüsse ab.

Eine Kugel traf den 38jährigen Abenteurer in den Rücken und er verstarb später in der Klinik, an den Folgen seiner Verletzungen. Sein 27jähriger Kumpel überlebt den Vorfall schwer verletzt. In seinem neuen Video, geht RA Solmecke auf diesen kuriosen Fall ein und erklärt, warum es keine Notwehr war was Holger S. getan hat.