Ermittlungsverfahren – Die 5 Stufen erklärt vom Anwalt

Ein Ermittlungsverfahren kann jeden treffen, ganz egal ob eine Straftat begangen wurde oder nicht. Die Anzeige eines Mitbürgers reicht da schon aus und die Staatsanwaltschaft beginnt mit den Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft will auf diesem Wege rausfinden, ob an den Beschuldigungen was dran ist. Es kann aber auch passieren, dass gegen dich ein Ermittlungsverfahren anläuft, weil du in Kontakt warst mit einer Person gegen die Ermittlungen laufen, beim Kauf von Drogen zum Beispiel. In der Drogenszene sind Polizeiermittlungen an der Tagesordnung, weshalb man sich auch besser von Drogendealern fernhält.

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Wie laufen Ermittlungen bei den Behörden ab?

Zuerst wird die Staatsanwaltschaft oder irgendeine andere Strafverfolgungsbehörde Ermittlungen gegen dich einleiten. Daraufhin bekommst du entweder eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter im Fall xyz, oder du merkst erstmal gar nichts davon. Bekommst du eine Vorladung zur Polizei, ist das genau der Moment in dem man einen Anwalt einschaltet. Man geht nicht zur Polizei und macht dort irgendeine Aussage. Dein Rechtsanwalt wird bei der Staatsanwaltschaft anfragen, warum gegen dich Ermittlungen laufen, um dann mit dir alles weitere zu besprechen.

Gibt es auch geheime Ermittlungen?

Ja. Es kann passieren, dass das Ermittlungsverfahren gegen dich im Geheimen stattfindet, in dem man dein Handy abhört und dich beschattet. Wenn der Staat gegen dich ermittelt, ist er nicht dazu verpflichtet, dich über diese Untersuchungen zu informieren. Und so erfährst du erst davon, wenn das SEK deine Tür eintritt, dir Handschellen anlegt und dir einen Sack über den Kopf zieht, um dich zu verhaften. Ich behaupte mal, wenn deine Verhaftung so abläuft, dann weißt du ganz genau warum.

Die 5 Stufen im Ermittlungsverfahren

Oben im Video erzählt dir Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler mehr über die 5 Stufen im Ermittlungsverfahren und wie du dich am besten verhälst. Schriftlicher Äußerungsbogen von der Staatsanwaltschaft, Schriftlicher Äußerungsbogen von der Polizei, Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigte – Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchung und Haftbefehl. Grundsätzlich gilt, wie bei jeder Auseinandersetzung mit der Polizei und Staatsanwalt. Ruhe bewahren und den Anwalt fragen!

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