Rechtsanwalt Mingers und sein Team, haben bereits mehrmals eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Jedes Mal hat das Gericht die Beschwerde abgelehnt bzw. abgewiesen. Jetzt gibt es eine erneute Verfassungsbeschwerde, wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Im Auftrag einer 39jährigen Arzthelferin mit Kinderwunsch, greifen die Mingers Rechtsanwälte noch einmal an. Die Stiko (Ständige Impfkommission) empfiehlt die Corona-Impfung ab 12 Jahren. Sie empfiehlt die Impfung auch für Schwangere, doch da nur ab der 13. Schwangerschaftswoche. Da die Arzthelferin aber einen extremen Kinderwunsch hat und gleichzeitig eine Covid-Impfung vorweisen muss, ist sie in der Zwickmühle. Sie muss sich impfen lassen, kann aber eigentlich nicht, weil sie auch ein Kind bekommen möchte. Die erneute Verfassungsbeschwerde soll ihr helfen sich gegen die berufliche Impfpflicht wehren zu können.
Wenn man sich die STIKO-Empfehlung mal durchliest, dann fällt einem nichts mehr ein. Man soll sich mit Corminaty impfen lassen statt mit Spikevax. Der Grund ist: Spikevax verursacht öfter als Corminaty eine Herzmuskelentzündung. Ich muss schon sagen, ich kann es nicht fassen und ich wünsche mir so sehr, dass diesmal die erneute Verfassungsbeschwerde reinhaut wie ein Hammer!
Eine erneute Verfassungsbeschwerde kann von Erfolg gekrönt sein, da sich die Umstände drastisch geändert haben. Es sei denn, auch diesmal weist das BVerfG die Beschwerde mit einem Handstreich ab!