Viele Besucher von Anwaltclips, suchen eigentlich eine Informationsquelle für ihr rechtliches Anliegen. Sie wollen nicht gleich beim Anwalt vorbeischauen, denn dabei entstehen schnell mal Kosten. Sehr viele Rechtsanwälte und Kanzleien bieten eine Erstberatung an.
Es gibt drei Arten der Erstberatung: Einmal die kostenlose Version, die in der Regel bei einem Telefonat mit dem Anwalt zustande kommt. Es wird schnell das Anliegen besprochen, Bezahlung und Erfolgsaussichten geklärt und im Anschluss ein Termin vereinbart und der Termin ist im Grunde die zweite Version. Diese ist dann auch mit den ersten Kosten verbunden, denn der Rechtsanwalt nimmt sich aktiv Zeit für dich. Neuerdings gibt es aber auch noch Anwaltclips, die dritte Version der ersten anwaltlichen Beratung. Eine eher unpersönliche Erstberatung die aber auch mit keinerlei Kosten verbunden ist. Mal abgesehen von demBetrag dier für den Internetanschluss ansteht.
Kontaktdaten von Anwälten die eine Erstberatung anbieten (Email oder telefonisch)

Rechtsanwalt Geidel
Rechtsschutz Köln JuraTel
https://www.rechtsschutz-koeln.de/arag-juratel (Nur für ARAG Kunden kostenlos)
Advocado
Kostenlose Erstberatung und Ersteinschätzung holen hier bei Advocado
Klugo
Zwei Wunschpakete werden bei Klugo angeboten: Einmal eine kostenlose Ersteinschätzung und für 19.99 Eu gibt es die Experten-Einschätzung)
YouXpert
Bei YourXpert bekommst du die ersten zwei „Erstkontakte“ zum Anwalt gratis angeboten.
Wissenswertes über die Erstberatung im Allgemeinen
Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Das wurde zum 1. Januar 2021 geändert; die Kosten sind dadurch um rund 10 Prozent gestiegen.
Dein Rechtsanwalt darf zwar mehr Geld verlangen als im Gesetz steht – zum Beispiel nach Zeitaufwand abrechnen –, aber nur, wenn Du damit einverstanden bist. Weniger darf er Dir nicht in Rechnung stellen.
Außergerichtliche Beratung
Benötigst Du als Privatperson einen Rat vom Anwalt oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 Euro (§ 34 RVG).
Benötigst Du ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage, zahlst Du mindestens 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer; mit einer Gebührenvereinbarung kann es teurer werden.
Quelle: Finanztip.de