Stell dir vor, du bist schon älter und die Rente ist nicht mehr ganz so weit weg. Jetzt bist du aber schon länger krank und schleppst dich eigentlich nur noch täglich zur Arbeit. Du überlegst, ob du das noch bis zur Rente schaffst, doch du weißt nicht wie du aus der Nummer vorzeitig rauskommst. Du kannst versuchen einen Aufhebungsvertrag mit einer hohen Abfindung zu erstreiten oder du begibst dich in die Erwerbsunfähigkeitsrente. Beides ist möglich umzusetzen, je nach Krankheitsgrad.
Im neuen Video von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, „Abfindung oder Erwerbsunfähigkeitsrente? Böser Rechenfehler“, geht er auf dieses Thema näher ein.
Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente – Wo ist der Unterschied?
Das ist im Grund ganz schnell erklärt: Bei einer Berufsunfähigkeitsrente bekommst du eine Rente, weil du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst. Das betrifft zum Beispiel sehr oft Bauarbeiter, die ihr Leben lang körperlich hart gearbeitet haben. Es betrifft aber auch Büroarbeiter, die den Rücken vom täglichen Sitzen in Mitleidenschaft gezogen haben.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente (Heißt seit 01. Januar 2001 Erwerbsminderungsrente) steht dir zu, wenn du nicht nur deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, sondern wenn du gar nicht mehr arbeiten kannst. Die Gründe für eine vollständige Arbeitsunfähigkeit sind breit gefächert. Meist geht eine Berufsunfähigkeit dem voraus.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Natürlich bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente nicht jeder, der in Deutschland arbeitet. Man muss insgesamt 5 Jahre bei der deutschen Rentenversicherung versichert sein. 36 Monate muss man davon gearbeitet haben, aber nicht zwingend am Stück. Wenn du dich jetzt fragst, wie du 5 Jahre versichert sein willst, wenn du nur 3 Jahre gearbeitet hast. In der Arbeitslosenzeit, Krankenzeit, Bundeswehrzeit etc bist du in der Rentenversicherung versichert.
Eine Erwerbsminderungsrente wird aber auch gezahlt, wenn du Beispielsweise bei einem Arbeitsunfall ein Auge verlierst. Dann bekommst die eine solche Rente zu 25 %. Durch den Augenverlust ist deine Arbeitskraft um 25 % gemindert. Glück im Unglück: Wenn du einen Job findest, bei dem das fehlende Auge keinen Unterschied macht, gibt es die Rente auf den Lohn obendrauf. 😉
Doch beim Hinzuverdienen sollte man aufpassen denn …
Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter sechs Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Quelle: Folgende PDF der Deutschen Rentenversicherung