Seitdem die Spritpreise in die Höhe schießen und das Autofahren zum Luxus mutiert, greifen viele zu ihrem Drahtesel. Immer mehr Deutsche wollen Fahrrad fahren, weil sie sich das Auto nicht mehr leisten können. Die Politik in unserem Land ist eben nicht die Hellste und fast alle sind von Armut bedroht. Grund genug, für die Superexperten in Berlin, die Bußgelder für Fahrradfahrer anzuheben. Wenn ihr nämlich denkt, mit dem Bike könnt ihr fahren wie ihr wollt und ihr müsst nur auf die Ampeln achten, dann habt ihr euch geschnitten. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Radfahrer, und wenn sie immer häufiger vorkommen, anders fahren, wenn man die Bußgelder anhebt.
Man kann den Führerschein verlieren beim Fahrrad fahren!
Auch mit einem unmotorisierte Zweirad habt ihr die Möglichkeit eure Fahrerlaubnis zu verlieren. Dazu muss man ehrlich gesagt nichtmal Fahrrad fahren, denn sogar zu Fuß ist das möglich. Wenn ihr betrunken von der Kneipe nach Hause geht und ihr einen Verkehrsunfall verursacht, kann es Punkte in Flensburg geben. Es kann sogar eine MPU angeordnet werden, sollte das des Öfteren passieren. Man soll sich einfach verantwortungsvoll im Straßenverkehr verhalten, was besoffen nicht immer kontrollierbar ist.
In einem Beitrag von Rechtsanwalt Solmecke, geht er auf den neuen Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer ein. Fahrrad fahren mit Kopfhörern zum Beispiel, bleibt unbestraft, wenn die Musik nicht zu laut ist (wer will das kontrollieren?). Aber was die Handynutzung während der Fahrradfahrt angeht, sind die Strafen empfindlich gestiegen. Ganze 55 Euro sind zu berappen, wenn man das Handy nutzt auf dem Rad. Und wusstet ihr, das man sogar eine Strafe zahlen muss, wenn man freihändig fährt? Es sind zwar nur 5 Euro die man dann zahlen muss, aber wer fuhr als Kind nicht mal freihändig? Ob das auch für Kinder gilt die Fahrrad fahren? Ja, im Straßenverkehr auf jeden Fall!
Video: Rechtsanwalt Christian Solmecke – Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer: Diese Bußgelder drohen jetzt
Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad fahren als PDF