In fast jedem Beruf kommt es mal vor und in manchen sogar sehr oft. Fortbildungen sind sowohl für den Chef als auch für dich als Arbeitnehmer ein Vorteil. In der Regel schult man dich, für neue Aufgaben oder man frischt Wissen auf. Dabei entstehen Fortbildungskosten und in den meisten Fällen bekommst du diese nicht angerechnet. Das bedeute, du musst sie nicht zwangsläufig zurückzahlen an den Arbeitgeber. Doch es gibt Situationen, in denen du solche Fortbildungskosten erstatten musst. Rechtsanwalt McKay erklärt dir im folgenden Video, unter welchen Umständen du die Kosten für Fortbildung erstatten musst.
