Im letzten Beitrag, gingen wir auf die berufsbedeingte Impfpflicht und die Post vom Gesundheitsamt ein. In diesem Beitrag soll es aber um die unbezahlte Freistellung gehen. Einige Arbeitgeber im Gesundheitsbereich, stellen doch tatsächlich ihre ungeimpften Mitarbeiter unbezahlt frei. Da frage ich mich, wie kann man mit einem seiner Mitarbeiter so umgehen?! Man lässt ihn quasi ins offene Messer der Armut laufen. Zumal die ungeimpften Arbeitnehmer, seitens der Regierung, eigentlich erstmal weiterarbeiten dürfen. Die Arbeitgeber haben lediglich die Pflicht, die ungeimpften Angestellten beim Gesundheitsamt zu melden. Ob es daraufhin zu einer Freistellung kommt, entscheiden anschließend die Behörden.
Freistellung bei Drittfirmen
Doch was ist, wenn du gar nicht im Gesundheitsbereich angestellt und trotzdem von einer Freistellung betroffen bist? Soll heißen, wenn du für eine Drittfirma arbeitest, die ihre Mitarbeiter lediglich zu den Krankenhäusern, Pflegeheimen und Co. schickt. Beispiele sind: Bäckereien, Taxifahrer, Physiotherapeuten oder Fußpfleger. Was ist wenn diese Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung aussprechen, weil sie ungeimpfte Mitarbeiter haben? Aussagen wie „Ich kann dich nicht anderweitig beschäftigen“, zählen nicht in Firmen die nicht ausschließlich für die Gesundheitsbranche tätig sind.
Darf der Chef also einfach so deine Arbeitskraft freistellen? In einem neuen Video von Rechtsanwalt Bredereck, geht er auf dieses heikle Thema ein. Er empfiehlt auf jeden Fall jedem, der eine Rechtsschutzversicherung hat, sofort einen Anwalt aufzusuchen.
Eine weitere wichtige Frage die eine anwaltliche Antwort braucht, zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht: Darf der Arbeitgeber einfach kündigen auch ohne Beschäftigungsverbot seitens des Gesundheitsamts? Gute Frage und hier beantwortet RA Bredereck sie …