Freistellung unbezahlt wegen Impfpflicht, geht das?

Im letzten Beitrag, gingen wir auf die berufsbedeingte Impfpflicht und die Post vom Gesundheitsamt ein. In diesem Beitrag soll es aber um die unbezahlte Freistellung gehen. Einige Arbeitgeber im Gesundheitsbereich, stellen doch tatsächlich ihre ungeimpften Mitarbeiter unbezahlt frei. Da frage ich mich, wie kann man mit einem seiner Mitarbeiter so umgehen?! Man lässt ihn quasi ins offene Messer der Armut laufen. Zumal die ungeimpften Arbeitnehmer, seitens der Regierung, eigentlich erstmal weiterarbeiten dürfen. Die Arbeitgeber haben lediglich die Pflicht, die ungeimpften Angestellten beim Gesundheitsamt zu melden. Ob es daraufhin zu einer Freistellung kommt, entscheiden anschließend die Behörden.

Wenn Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung aussprechen

Freistellung bei Drittfirmen

Doch was ist, wenn du gar nicht im Gesundheitsbereich angestellt und trotzdem von einer Freistellung betroffen bist? Soll heißen, wenn du für eine Drittfirma arbeitest, die ihre Mitarbeiter lediglich zu den Krankenhäusern, Pflegeheimen und Co. schickt. Beispiele sind: Bäckereien, Taxifahrer, Physiotherapeuten oder Fußpfleger. Was ist wenn diese Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung aussprechen, weil sie ungeimpfte Mitarbeiter haben? Aussagen wie „Ich kann dich nicht anderweitig beschäftigen“, zählen nicht in Firmen die nicht ausschließlich für die Gesundheitsbranche tätig sind.

Darf der Chef also einfach so deine Arbeitskraft freistellen? In einem neuen Video von Rechtsanwalt Bredereck, geht er auf dieses heikle Thema ein. Er empfiehlt auf jeden Fall jedem, der eine Rechtsschutzversicherung hat, sofort einen Anwalt aufzusuchen.

Video: Rechtsanwalt Alexander Bredereck – Impfpflicht – Arbeitgeber stellen frei – Geht das?

YouTube player

Wir haben uns dazu entschlossen auf Werbung zu verzichten, um die laufenden Kosten des Blogs zu decken. Daher sind wir dankbar für jede kleine Spende die ihr uns zukommen lasst. VIELEN DANK!

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir geben auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. View more
Accept