Besonders in jungen Jahren kommt es mal vor, dass ein Freund oder eine Freundin bei einem wohnen wollen. Sei es aus Not, wegen eigenem Wohnungsverlust oder aus Liebe. Doch, darf ich einfach so Freunde in meine Wohnung einziehen lassen? Muss ich dem Vermieter davon unterrichten oder geht das einfach so? Braucht der Mitbewohner vielleicht einen eigenen Mietvertrag?
Laut Rechtsanwalt Klages ist es möglich, wenn der Vermieter es ausdrücklich genehmigt. Also, man muss ihn darüber informieren, sonst gibt es Probleme. Allerdings darf der Wohnungseigentümer nicht ohne triftigen Grund den Mitbewohner ablehnen. Was ist aber ein triftiger Grund? Wenn zum Beispiel eine Überbelegung der Wohnung droht. Eine Überbelegung ist es, wenn pro Person weniger als 10 qm zur Verfügung stehen. Außerdem hat der Eigentümer die Möglichkeit deinen Freund abzulehnen, wenn es unzumutbar ist ihn einziehen zu lassen. Wenn man ihm gleich ansieht, dass er Drogensüchtig ist zum Beispiel. Oder er hatte persönliche Konflikte mit deinem Vermieter in der Vergangenheit, dann ist eine Ablehnung auch rechtlich ok.
Also, immer wenn du denkst, ich will Freunde in meine Wohnung einziehen lassen, dann check zuerst mal die Freunde. Nicht das dein Freund noch ein schlechtes Licht auf dich wirft. 😉