Eine Gefährdungsanzeige hört sich ja erstmal an wie eine ganz normale Anzeige. Du gefährdest das Leben eines anderen und dann zeigt der dich dafür an. Ende der Geschichte! Doch so einfach ist es dann doch nicht. Man nennt sie auch Überlastungsanzeige und sie kommt, im Grunde, ausschließlich im Berufsleben vor. Wenn deine Arbeitssituation deine Gesundheit und die der Kollegen gefährdet, ist sie gefragt. Auch wenn der Arbeitsplatz an dem du arbeitest, aufgrund von Mängeln die Qualität der Arbeit beeinträchtigt, kannst du eine Gefährdungsanzeige aufgeben. Es ist in der Regel ein schriftlicher Hinweis an deinen Arbeitgeber oder Vorgesetzten, der auf diese Mängel hinweist. Bei der Bundeswehr sagten wir immer: Melden befreit!
Corona ist ein gutes Beispiel
Ab dem 20.03.22, hat die Regierung die Corona-Regeln wieder angepasst und dein Arbeitgeber ist jetzt verpflichtet ein Hygiene-Konzept aufzustellen. Wenn du als Arbeitnehmer merkst, dass dein Chef diese Pflicht nicht ordnungsgemäß durchführt, kannst du eine Gefährdungsanzeige stellen. Auch wenn die Corona-Panik ein wenig überspitzt ist, kann man mit Symptomen daran erkranken. Somit gefährdet deine Arbeitssituation im Betrieb, deine Gesundheit und die deiner Kollegen. Ein weiteres Beispiel: Du arbeitest als Autolackierer und es fehlen Schutzmasken, die deine Lungen vor Lacknebel schützen sollen. Deine Gesundheit ist im höchsten Maße gefährdet und wenn dein Chef die Mängel nicht abstellt, ist es Zeit für eine Gefährdungsanzeige bzw. Überlastungsanzeige. Rechtsanwalt Bredereck geht in seinem neuen Video auf dieses Thema ein.