Geldanlagen auf den Namen der Kinder

Sehr oft kommt es vor das Eltern für ihren Kindern Geldanlagen auf die Seite legen, damit die Kinder es später leichter haben. Für den Start ins eigene Leben muss schließlich gesorgt sein und was hilft da besser als Geld? Nun ist es aber auch oft so, dass die Eltern sich trennen. Nicht selten plündern sie dann das Sparkonto des Kindes und am Ende geht das Kind leer aus. Doch dürfen Eltern eigentlich die Geldanlagen der Kinder abräumen oder ist das Verboten?

Rechtsanwalt Matthias Amberg beantwortet diese Frage in einem Video ganz klar mit Nein! Wenn die Geldanlagen auf dem Namen der Kinder laufen, dann gehört das Geld auch den Kindern. Ganz egal wer das Geld eingezahlt hat! Wer sich an dem Sparkonto des eigenen Kindes vergreift, ist Schadensersatzpflichtig. Zudem bekommt man als Erziehungsberechtigter Probleme mit dem Sorgerecht. So hart das auch klingt, aber man hat sich als erziehungsungeeignet geoutet, wenn man sich an die Geldanlagen der Kids vergreift.

Video: Rechtsanwalt Matthias Amberg – Geldanlagen auf Namen der Kinder

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Handynachrichten: Dürfen Eltern sie lesen? - Anwaltclips
30. Oktober 2022 18:26

[…] in der heutigen Zeit, sollten Eltern stark darauf achten was ihre Kinder so machen. Ganz besonders gilt das für Onlineaktivitäten, wozu auch die Handynutzung gehört. […]

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