Video: Rechtsanwältin Ellen Rohring – Genesenenstatus nur noch 3 Monate?
Ab dem 15. Januar 2022 gilt der Genesenenstatus nicht mehr 6 Monate, sondern nur noch 3 Monate. Im Januar war man sich sicher: Die Super-Immunität, oder auch Hybrid-Immunität, ist das Beste was man haben kann. Also geimpft und anschließend erkrankt und dann genesen. Da muss man erstmal um 2 Ecken denken (Frei nach Jens Spahn). Eine israelische Studie, die in medRxiv (2021; DOI: 10.1101/2021.08.24.21262415) erschienen ist, kam zu einem anderen Ergebnis. Laut dieser Studie ist, nach 6 Monaten, die Genesung der beste Schutz gegen eine Infektion.
Davon scheinen unsere Volksvertreter nichts wissen zu wollen, denn diese Tatsache treibt niemanden zur Impfung, will man meinen. Der Druck auf die Ungeimpften soll immer weiter erhöht werden und das spüren die Menschen, ob geimpft oder ungeimpft. Mittlerweile gibt es Tausende „Spaziergänge/r“ in Deutschland und Europa, und es werden immer mehr. Die Polizei hält einfach mit Pfefferspray in die Menge, egal wer da gerade steht. Deeskalation sieht anders aus.

Was für Folgen gibt es für meinen aktuellen Genesenenstatus?
Mittlerweile muss es ja Zigtausende geben die solch einen Status besitzen, weil ja auch immer mehr Geimpfte zu den Genesenen gehören. Sie haben sich sozusagen mit Corona infiziert, trotz 3facher Impfung. Sicher kann man jetzt sagen, dass man einen milden Verlauf hatte, weil man ja geimpft ist. Aber es gibt auch genügend Ungeimpfte die einen milden Verlauf hatten. Laut Rechtsanwältin Rohring, brauchst du dir über deinen aktuellen Genesenenstatus jedenfalls keine Sorgen machen, der dürfte bestehen bleiben wie zuvor verordnet. Natürlich kann die Regierung diese Regelung schnell mal wieder ändern, kennt man ja zur Zeit ganz gut. Seit dem Corona-Infektionsschutzgesetz, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die Regierungen machen einfach was sie wollen und alles wird mit der Corona-Pandemie gerechtfertigt. Dabei scheint es wirklich keine Rolle mehr zu spielen, ob die Hospitalisierungsinzidenz das hergibt oder nicht.
In der neuen bzw geänderten Corona-Schutzverordnung, wird auf Seite 7 der Genesenenstatus an die aktuelle RKI Meinung gebunden. Also, wenn das Robert Koch Institut gestern der Meinung war, dass der Genesenenschutz 12 Monate anhält, kann sie heute 6 sagen und Morgen drei. Die Verordnung richtet sich da ganz nach dem Institut unter Führung von Lothar Wieler und mit Spenden von der Bill und Melinda Gates Stiftung (hust hust). Naja, hat ja bis jetzt auch gut bei der WHO geklappt mit der „Kostenübernahme“. Ein Schelm wer Böses dabei denkt, aber warum muss und darf ein privater Pharmainvestor, so hohe Summen an das RKI spenden? Ein Institut, dessen Ansichten maßgebend sind, wie sich die Corona-Maßnahmen verschärfen oder nicht. Das ist schon ziemlich grenzwertig.
Corona Schutzverordnung: Drucksache 8/22 als PDF
Wir dürfen gespannt sein, wo uns dieses Narrenschiff noch hinschippert und du entscheidest, ob du mitschipperst!

Dass die Verkürzung des Genesenenstatus, auf 3 Monate, verfassungswidrig ist, darüber braucht man ja wohl nicht streiten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Osnabrück genau das, vor Gericht bestätigt. Jetzt kommt aber Clou… das Urteil ist nicht allgemeingültig und gilt nur für den Antragsteller. Also, Karl Lauterbach und das RKI haben offensichtlich gegen die Verfassung verstoßen, und obwohl ein Gericht das bestätigt, ändert sich für den Rest der Bevölkerung absolut nichts. Rechtsanwalt Bredereck geht aber davon aus, dass diese gerichtliche Entscheidung mit dieser Begründung, Signalwirkung haben wird.