Video: Rechtsanwältin Ellen Rohring – Genesung : Nur noch 3 Monate? Verfassungswidrig ?
Der Genesenenstatus gilt nur noch 3 Monate, denn das RKI hat sich einfach mal so dafür entschieden. Auch diese Aktion reiht sich ein in die lange Liste der Regierungsaktionen, die gegen die Verfassung verstoßen. Man hat sich ja fast schon daran gewöhnt. Während die Österreicher eine Genesenenzeit von 6 Monate haben, sind es in der Schweiz sogar 9 Monate für die Genesung. Es riecht mal wieder nach absoluter Willkür, damit sich noch mehr Menschen, noch schneller impfen lassen. Da fragt man sich zurecht: Laufen die Impfstoffe ab oder warum die Eile? Jetzt kommt aber noch der Clou: Laut einem Medienbericht im u.A. Spiegel, gilt der Genesenenstatus im Bundestag aber weiterhin 6 Monate. Das schreit ja förmlich nach dem Verfassungsschutz!

Genesung nur 3 Monate und nur fürs Fußvolk – wo leben wir eigentlich?
Rechtsanwältin Ellen Rohring sieht einen ganz klaren Verfassungsbruch, denn das Problem ist die Quelle der Entscheidung zur Genesung. Es wird lediglich auf das Robert Koch Institut verwiesen, in der Verordnung. Eine Webseite sozusagen, die immer nach Belieben geändert werden kann. Das ist eigentlich ein absoluter Skandal, aber in Deutschland scheint mittlerweile gar nichts mehr hinterfragt zu werden. Auch dass so eine wichtige und weitreichende Entscheidung wie der Genesenenstatus, über einen Link in der Verordnung geregelt wird ist ein Vorgehen das an die Bürger aus Schilda erinnert.
Die EU einigt sich auf 6 Monate
Nachdem der Streit um den Genesenenstatus losging und um sich griff, haben sich die EU-Länder wohl am Dienstag den 25.01.2022 geeinigt. Die Genesung soll demnach EU-weit 6 Monate betragen. (Es wird darauf gesetzt, dass sich die EU Länder sich daran halten!) Bin ich der Einzige, der da jetzt noch mehr Willkür wittert als vorher? Was ist denn das für eine Pandemie, bei der man die Regeln einfach mal so rumschieben kann wie es einem gefällt? Das ist so ähnlich wie bei Impfpflicht Ja, aber erst im März. Das ist wie Lockdown gilt ab Montag. Wenn es hier um eine todbringende Seuche geht für die wir unser gesamtes Leben einschränken müssen, dann erwarte ich was Anderes.

Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat gestern Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate zurückgewiesen.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Verkürzung verfassungswidrig sei.
In diesem Video erfahrt Ihr, warum diese Entscheidung in der Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Rechtsstand: 2. März 2022