Geschenkt ist geschenkt, oder?

Schon als Kinder kannten wir dieses Sprichwort: Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen! Wer kennt es nicht, wir schenken jemandem etwas aus Freundschaft oder Liebe und anschließend bereuen wir es. Nicht jede Beziehung hält für immer, ob freundschaftlich oder aus Liebe. Dann will man die Schenkung lieber wieder rückgängig machen, doch ist das so ohne weiteres möglich? Ist das zurückholen einer Schenkung Diebstahl oder gibt es vielleicht Möglichkeiten, eine Schenkung rückgängig zu machen? Immerhin gibt es Menschen die, blind vor Glück, Häuser, Autos oder teuren Schmuck an die Liebste verschenken. So mancher Freund verschenkt auch mal was, das ihm am Herzen hängt und wenn die Freundschaft endet, will er es wieder zurückhaben.

Geschenkt heißt nicht immer für immer

Kann ich eine Schenkung rückgängig machen?

Tatsächlich ist das Sprichwort „Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen“ nicht wörtlich zu nehmen in unserem Land. Wenn sich der Beschenkte im Anschluss undankbar verhält, kannst du das Geschenk zurückfordern. Auch wenn dies gegenüber eines nahen Verwandten passiert, kannst du deine Schenkung zurückfordern. Nach §530 BGB sind solche undankbaren Verfehlungen des Beschenkten, unter Anderem: Bedrohung des Lebens, körperliche Misshandlungen, Untreue in der Ehe oder sogar schwere Beleidigungen. Dennoch gilt dieses alte Sprichwort, bei Anstandsschenkungen wie Geburtstags-, Weihnachts oder Hochzeitsgeschenken. Denn die bekommst du nicht wieder zurück, also solltest du richtig teure Sachen, nie an solchen Tagen verschenken ;-).

Geschenkt ist geschenkt gilt auch bei Pflichtschenkungen

Als ich das erste Mal von einer Pflichtschenkung gehört habe, dachte ich mir: „Wer kann mich denn verpflichten, etwas von mir zu verschenken? Doch es geht bei dieser Form der Schenkung, um Nächstenliebe und Zeit – als auch Arbeitskraft. Wenn du deinen Eltern im Geschäft unentgeltlich hilfst, oder deinem Bruder bei der Reparatur seines Mopeds unterstützt. Auch der Klassiker, „der Mutter beim spülen oder putzen helfen“, ist eine Pflichtschenkung aus Nächstenliebe. Diese Zeit kannst du dir natürlich nicht wiederholen und somit gilt: Geschenkt ist geschenkt. Aber sind wir mal ehrlich, das alles machen wir doch gerne für unsere Liebsten :-). Viele weitere Infos über das Erb- und Schenkungsrecht, findest du auf der Webseite von Rosepartner.de.

Video: Rechtsanwältin Nicole Mutschke zum Thema Schenkungen

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