Kaum ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, schon erreichen Behördenbriefe die Angestellten. Mitarbeiter im Gesundheitsbereich die sich immer noch nicht impfen lassen, sind ein Dorn im Auge der Ämter. Die Drohkulisse, die die Behörden in den Briefen aufbauen, ist nicht von schlechten Eltern. Unglaublich, wozu die Gesundheitsämter bei Ungeimpften jetzt in der Lage sind. Menschen zweiter Klasse, ist da noch eine sanfte Umschreibung der Realität. In einem Beispiel aus Bautzen, zeigt sich auf 4 Seiten der ganze Wahnsinn unserer Zeit. Als hätte man den Gesundheitsämter-Wolf freigelassen, der jetzt die ungeimpften Geißlein erschreckt, damit sie endlich die Tür aufmachen.
Gebühren bis 50.000 Euro stehen im Raum
In unserem Beispiel, aus einem Gesundheitsamt in Bautzen, stehen auf vier Seiten verteilt Gesetzestexte und Androhungen. Doch nicht nur Texte die das Thema betreffen, finden sich darin niedergeschrieben. Auch solche, die überhaupt nichts mit der Situation des Empfängers zutun hat. Zum Beispiel gibt es einen Abschnitt der darauf hinweist, wie es ist wenn man eine Neuanstellung im medizinischen Bereich anstrebt. Auch der Aufbau des Schreibens lässt zu wünschen übrig, denn es finden sich einige Fehler – die wahrscheinlich der Praktikant gemacht hat. Rechtsanwältin Rohring, geht in einem Video auf dieses Schreiben des Gesundheitsamt aus Bautzen ein. Sie berichtet auch über eine Gebührenandrohung von bis zu 50.000 Euro, die es laut der Anwältin gar nicht gibt.
Gesundheitsämter außer Rand und Band
Hätte mir das jemand erzählt, dass die Gesundheitsämter im Jahre 2022 zu solchen Maßnahmen greifen, ich hätte ihm wohl einen Vogel gezeigt. Da zeigen die Deutschen immer mit ausgestrecktem Finger, auf Menschen in fernen Ländern. Wie unmenschlich die Behörden dort mit ihren Bürgern umspringen. Wie gut wir es doch haben, dass wir in Deutschland leben. Pustekuchen, und Gesundheitsämter die solche Erpresserbriefe verschicken sollten sich schämen. Schöne Grüße gegen raus nach an das Gesundheitsamt in Bautzen!
Berufliche Impfpflicht – Post vom Gesundheitsamt bekommen – was nun?