Video: Rechtsanwalt Pascal Croset – Begrenzte Impfpflicht: Gesundheitsministerium gibt Antworten
Das Gesundheitsministerium hat am 11.02.2022 Antworten zum ärztlichen Attest, Homeoffice, Elternzeit, Mutterschutz gegeben. Solltest du zum Beispiel über eine Impfunfähigkeitsbescheinigung verfügen, dann bist du aus der Pflicht zur Impfung ausgeschlossen. In seinem neuen Video, geht Rechtsanwalt Croset auf die einzelnen Aussagen des Bundesministerium für Gesundheit näher ein.
Was muss laut Gesundheitsministerium im Attest stehen?
Du wirst lachen, aber laut dem Gesundheitsministerium, muss in dem ärztlichen Attest für die Kontraindikation kein Grund stehen. Laut Croset ist das ein Hammer, denn ohne Grund gibt es in der Regel auch keinen Grund. Oder so ähnlich 🙂 Das Attest muss nur Angaben enthalten, die eine Kontrolle auf Plausibilität erlauben. Mehr nicht! Dem Arzt wird damit das volle Vertrauen auf Richtigkeit gegeben.
Die Impfpflicht im Mutterschutz und Elternzeit
Das Gesundheitsministerium hat auch Angaben zur Impfpflicht im Mutterschutz und Elternzeit gemacht. Der Impfzwang für Schwangere fällt weg, sowie für Eltern die sich in Elternzeit befinden. Da diese ja sowieso nicht im Betrieb sind, kann man sie auch schlecht zu dieser Impfung nötigen. Das ist insgesamt eine sehr gute Nachricht und ein sehr guter Grund für Ungeimpfte, gerade jetzt schwanger zu sein. 🙂 Denn was ist die Alternative? Sicher, die Impfpflicht kommt so oder so, aber bis zur eigenen Impfung, ist es dann noch lange hin. Und wer weiß, vielleicht ist bis dahin ja der ganze Corona-Spuk vorbei und das Gesundheitsministerium gibt endlich die längst überfällige Entwarnung.
Impfunfähigkeit? Die kann fest jeder für sich in Anspruch nehmen – Interview Markus Bönig
Wahnsin und im Grunde stimmt es. Aufgrund der Tatsache das man nicht weiß was drin ist, kann man ja auch nicht wissen ob man allergisch ist auf einen der Substanzen in der Impfung.
Das ganze Interview kannst du hier gucken