Gesundheitspersonal: Wie geht es weiter nach dem 16.03.?

Das Gesundheitspersonal ist weitreichend verwirrt darüber, wie es nach dem 16.03.2022 weiter geht. Es scheint fast so, als wisse niemand so richtig was jetzt Sache ist und ob ich als z.B. Altenpfleger, nach diesem Datum, weiter ungeimpft arbeiten darf. Es ist schon eine Riesensauerei, wie der Staat mit seinem Gesundheitspersonal in Deutschland umgeht. Viele Mitarbeiter aus diesem Bereich hängen ihren Job sogar an den Nagel und suchen ihr Glück in anderen Berufen. Einige Politiker rudern deshalb bereits zurück und die einrichtungsbezogene „Impfpflicht“, wackelt auf den dünnen Beinen auf die man sie errichtet hat. Rechtsanwalt Croset erklärt in einem neuen Video, was der Gesetzgeber für die Zeit nach dieser Frist geplant hat.

Der Plan der Regierung für das Gesundheitspersonal

Ab dem 15.03.2022 muss jeder Mitarbeiter im Gesundheitsbereich seinem Arbeitgeber eine der folgenden Bescheinigungen vorlegen.

  • Bestätigung einer vollständigen Impfung (2x reicht und Booster ist nicht nötig)
  • Oder aktueller Genesenen-Nachweis
  • oder eine Impfunfähigkeitsbescheinigung

Sollte ein Mitarbeiter des Gesundheitspersonal keinen dieser Nachweise erbringen, muss der Chef das Gesundheitsamt darüber informieren. Was der Arbeitgeber beim Übersenden dieser personenbezogenen Daten beachten muss, erklärt Anwalt Croset im u.a. Video. Anschließend bekommst du vom Gesundheitsamt eine Frist diesen Nachweis zu erbringen. Eine Impfpflicht durch die Hintertür sozusagen. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Gesundheitswesen diese Frist verstreichen lässt?

Das Gesundheitsamt kann dann ein Betretungsverbot, bzw. Berufsverbot, für das betroffene Gesundheitspersonal aussprechen. Das bedeutet, du hast zwar noch einen Job – aber du darfst nicht mehr hingehen. Ob das ungeimpfte Personal bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes weiter in der Einrichtung arbeiten darf, ist laut Croset nicht abschließend geklärt. Was aus meiner Sicht, nicht für eine gut durchdachte Aktion des Regierung spricht. Nichts Halbes, nichts Ganzes sozusagen! Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass das ungeimpfte Gesundheitspersonal bis zur Entscheidung weiterarbeiten darf. Viele weitere Infos über das Thema „einrichtungsbezogene Impfpflicht„, erfährst du im folgenden Video.

Video: Rechtsanwalt Pascal Croset – Ablauf der Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal (Gesundheitsministerium)

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