Hanf-Plantage: Kann der Vermieter kündigen?

Eine Frage die sich nicht jeder mal einfach so stellt. Stell dir vor, du hast eine private Hanf-Plantage und dein Vermieter bekommt das raus. Kann er dir dann die Wohnung kündigen? In der Regel ist es ja so, dass du in deinen vier Wänden machen kannst was du willst. Wenn du zum Beispiel eine Vorliebe für Kakteen hast aber dein Vermieter eben nicht, dann darf er dir auch nicht einfach kündigen. Also, warum sollte das bei einer oder drei Cannabis-Pflanzen anders sein? Doch was ist, wenn du eine professionelle Hanf-Plantage hast mit mehreren Pflanzen? Und was ist wenn die Polizei deine Bude stürmt, wegen eben dieser Plantage? Im folgenden Video von Rechtsanwalt Bredereck bekommst du die Antwort auf diese recht umfangreiche Frage.

Rechtsanwalt Alexander Bredereck – Cannabis-Anbau in Mietwohnung: Fristlose Kündigung?

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Und eine Hanf-Plantage mit medizinischem Marihuana?

Marihuana kann ein Arzt zur Behandlung diverser Krankheiten oder Beschwerden einsetzen. Wenn du jetzt ein Attest hast, dass du medizinisches Cannabis konsumieren darfst, kann der Vermieter dann auch kündigen? Es ist nun mal so, dass der Mieter illegale Pflanzen in seiner Wohnung anbaut. Ob Hanf-Plantage oder ein Pflänzchen, spielt hier erstmal keine Rolle. Und es spielt auch keine Rolle, ob du es nur für dich selbst nutzt – wegen irgendwelcher Beschwerden. Cannabis ist noch illegal und der Besitz zieht eine Strafe mit sich, wenn die Polizei dich erwischt.

Medizinisches Marihuana ist auch nicht erlaubt anzubauen
Bildquelle: nneem

In einem Urteil aus dem Jahr 2017 bekommst du die Bestätigung:

Zitat: Wenn ein Mieter in seiner Wohnung Canabis anbaut, darf der Vermieter fristlos kündigen – auch ohne eine vorherige Abmahnung. Eine Abmahnung hat nur Sinn, wenn es wirklich in Betracht kommt, das Mietverhältnis fortzusetzen, nachdem der Mieter sein Fehlverhalten eingestellt hat. Wenn das Vertrauensverhältnis jedoch endgültig zerstört ist, kommt eine Fortsetzung nicht in Betracht. Genau das ist der Fall, wenn der Mieter die Wohnung nutzt, um illegale Betäubungsmittel anzubauen. Zu diesem Urteil ist das Amtsgericht Karlsruhe kürzlich gelangt (Urteil vom 03.02.2017, Az.: 6 C 2930/16). Zitat Ende

Quelle: https://www.hausundgrund-verband.de

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