Endlich, das Haus steht und alles ist ganz neu und schön. Doch die Hausfassade sieht irgendwie trist aus, so weiß oder grau wie sie ist. Warum also nicht das Haus in bunten Farben anstreichen?! Ist ja schließlich deine Hütte und die darf man doch anstreichen wie man will, oder? Wie so vieles in Deutschland, ist doch bestimmt auch dabei alles geregelt und genormt. Die Frage ist also: Darf ich meine Hausfassade anstreichen wie ich will oder muss ich da bestimmte Regeln beachten?

Deutschland, das Land der Regeln
Tatsächlich darfst du dein Haus nicht streichen wie du willst. In vielen Gemeinden in Deutschland, schreibt man dir im Baugesetzbuch, der Gestaltungssatzung oder im Landesbauordnungsrecht vor, wie du deine Hausfassade anstreichen darfst. Und auch die Dachziegel dürfen nicht aus der Reihe tanzen. Wenn die ganze Straße schwarze Dachziegel hat, dann musst du deine Dachziegel auch in dieser Farbe halten. Ist die typische Farbe der Steine rot, dann darfst du dein Haus nicht gelb anstreichen.

Beim Denkmalschutz sind die Regeln richtig streng
Wohnst du in einem denkmahlgeschützten Haus, darfst du so gut wie gar nichts an deiner Hausfassade ändern. Willst du dein historisches Haus streichen, hast du sogar nicht die Wahl bei der Farbe, unabhängig vom Farbton. Rechtsanwalt Solmecke erklärt in einem Video, ob du dein Eigenheim anstreichend darfst wie du willst und warum eigentlich nicht? 🙂