Das Corona-Panikorchester spielt nicht mehr in jedem Bundesland in Deutschland. Doch es gibt immer noch Länder, die sich einfach nicht von den Corona-Maßnahmen trennen können . Die einzelnen Bundesländer haben seit Neuestem das Recht, bestimmte Regionen zu einem Hotspot zu erklären. Mecklenburg-Vorpommern und auch Hamburg, nutzen dieses Recht, um das gesamte BL zum Corona-Hotspot zu erklären. Auf diese Weise wollen sie die Maßnahmen verlängern. Doch ist das rechtlich eigentlich machbar oder ist die böse Willkür wieder am Werk?
Der Kontagiosität fehlt die Pathogenität
Laut Rechtsanwalt Mingers ist das juristisch absolut nicht haltbar, denn die neuen Corona-Regeln sagen es eindeutig. Gebiete zum Hotspot erklären, kann man zwar ab dem 02.04.22. Aber nur, wenn eine Überlastung der Krankenhäuser droht oder eine neue Virus-Variante sich breit macht. Diese muss eine signifikant höhere Pathogenität aufweisen. Sie muss quasi eine Erkrankung, mit schweren Symptomen hervorrufen können. Doch leider ist das zur Zeit nicht der Fall und ehrlich gesagt, von einer neuen Corona-Variante habe ich lange nichts gehört. Seit der Ukraine-Krieg läuft, ist Corona so gut wie vergessen. Geht man von den „positiv“ Getesteten aus, dann müsste längst ganz Deutschland zum Hotspot erklärt sein.
Aktuelle Situation lässt juristisch keinen Hotspot zu
Im neuen Video von RA Mingers, erklärt er den Politkern den Unterschied zwischen Pathogenität und Infektiosität. Die Omikron Variante hat zwar eine höhere Kontagiosität, aber eine pathogene Infektion bleibt in den meisten Fällen aus. Soll heißen, viele Menschen tragen das Virus in sich, aber es entstehen keine schweren Krankheitssymptome. Die Hospitalisierungsinzidenz spricht für sich. Und ich darf daran erinnern, dass die Krankhäuser und Kliniken, nach wie vor keinen Unterschied machen ob MIT oder AN Corona erkrankt. Hast du einen positiven Test, bist du ein Corona-Patient. Ganz egal ob man dich wegen eines Herzinfarktes oder wegen einem gebrochenen Bein eingeliefert hat.