Die liebe Familie! Wenn es um Immobilien geht, dann werden auch Familienmitglieder schnell mal bissig. Besonders wenn es um Scheidungen geht oder ein Immobilienerbe ansteht, dann werden oftmals scharfe Geschütze aufgefahren. Gerade wenn man viele Jahre verheiratet war, dann möchte jede Partei auf nichts verzichten oder dem Anderen zu viel überlassen. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber das sind eben Ausnahmen. Wurde das Haus während der Ehe erworben, gehört das Haus beiden Parteien und sie bekommen den gleichen Anteil zugesprochen. Gehörte das Haus einem der beiden Ehepartner bereits vor der Eheschließung, dann muss nicht selten ein Gericht entscheiden. Schließlich hat man ja viele Jahre zusammen in dem Haus gelebt und Beide haben Kosten und Mühen hineingesteckt.
Im folgenden Playliste findest du 3 Videos von Rechtsanwalt Matthias Amberg zum Thema Immobilie im Familienrecht.
Wem gehört die Immobilie nach Scheidung oder Tod?
Das ist ganz klar geregelt und nur von den vorangegangenen Gegebenheiten abhängig. Sind Beispielsweise Kinder involviert und ist deren Wohl gefährdet, bleibt derjenige im Haus, in der Eigentums- oder Mietwohnung wohnen, der der Erziehungsberechtigter für die Kinder ist. In einem sogenannten Wohnungszuweisungsverfahren regelt das Gericht diese offenen Fragen. Da kann es schnell mal passieren, dass der Immobilienbesitzer vorübergehend ausziehen muss. Bei Mietwohnungen hat der Vermieter aber noch ein Wörtchen mitzureden. Entscheidend bei einer Mietwohnung in diesem Fall, ist aber nicht wer im Mietvertrag steht.
Wer erbt das Haus nach dem Tod des Hauseigentümers?
Haben beide Ehepartner das Haus in der Ehezeit erworben, ist die Frage leicht zu beantworten, wem das Haus nach dem Tod des Ehepartners gehört. Stirbt der Erblasser und hinterlässt aber Ehefrau sowie 2 Kinder, dann wird das Erbe und somit auch das Haus unter allen Parteien (Frau und Kinder) gleichermaßen aufgeteilt. Sind Vater und Mutter nicht verheiratet, dann erben nur die Kinder des Erblassers und der unverheiratete Partner hat kein Recht auf das Erbe. Ist man nicht verheiratet und hat Kinder, dann lohnt es sich bei einem Notar ein Testament aufsetzen zu lassen. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass der Lebenspartner im Ernstfall nicht leer ausgeht. Ein Testament kann man übrigens auch ohne Notar aufsetzen. Zur Sicherheit kann man es von einem Zeugen gegenzeichnen bzw. beglaubigen lassen.