Der einrichtungsbezogene Impfzwang, ist (leider) seit gestern dem 15.03.22 aktiv und die Arbeitgeber sind nun verpflichtet, ihre Ungeimpften zu melden. Traurig genug, dass man die Mitarbeiter im Gesundheitswesen mit diesen Impfpflicht-Regeln drangsaliert. Bei der allgemeinen Impfpflicht, scheinen sich alle sicher zu sein – sie ist verfassungswidrig. Bei der berufsbedingten Nachweispflicht, scheint das wohl nicht so zu sein. Scheinbar gilt die Verfassung nicht für jeden Menschen in diesem Land. Und so zwingt man das Gesundheitspersonal, in diese Impfpflicht-Regeln – die aus meiner Sicht komplett sinnbefreit sind. Wie wir gestern in einem Artikel berichteten, sind auch Geboosterte nicht vor Corona geschützt. Ganz im Gegenteil – sie machen bereits 1/3 der coronabedingten Hospitalisierungen aus!
Verwunderlich ist nur: Erst seit Dezember 21 steigen diese Zahlen rasant an!
Die Zwangsimpfung kommt und das Chaos bleibt
Die Impfpflicht-Regeln sind also aktiv und wie soll es anders sein, hat jedes Bundesland in Deutschland ein eigenes Süppchen gekocht. Rechtsanwalt Bredereck, geht in alphabetischer Reihenfolge auf alle Bundesländer und ihre Impfpflicht-Regeln ein. Er gibt außerdem hilfreiche Tipps, was als Ungeimpfter auf dich zukommen kann.
Video: Rechtsanwalt Alexander Bredereck – Impfpflicht-Regeln der einzelnen Bundesländer (+Tipps)
An welcher Stelle im Video kommt dein Bundesland
Einrichtungsbezogene Impfpflicht und welche Auskunftsansprüche hat der Arbeitgeber?