Infektionsschutzgesetz: Eine Tür auf, eine Tür zu

Rechtsanwältin Rohring kommentiert es mit „Ganz geschickt gemacht“, zu Beginn ihres neuen Videos. Gemeint sind die Änderungen am Infektionsschutzgesetz! Die meisten Deutschen, konzentrieren sich auf die Corona-Lockerungen und welche Freiheiten sie bringen. Sie haben gar nicht so richtig mitbekommen, dass man zwar eine Tür öffnet, aber eine andere dafür schließt. Eigentlich schließt die Bundesregierung, in der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes, gleich zwei Türen.

Infektionsschutzgesetz und der Genesenenstatus von 3 Monaten

Was hat man denn geändert?

Es gab viele Diskussionen über den Genesenenstatus und wie lange er gelten soll. Willkürlich hat man den Status für Genesene auf 3 Monate verkürzt, einzig und allein um mehr Menschen in die Corona-Impfung zu treiben. Jetzt hat man die Genesenenzeit von drei Monaten, im Infektionsschutzgesetz §22a verankert. Damit können die Gerichte diese verfassungswidrige Änderung nicht mehr kippen, denn das kann nur das Bundesverfassungsgericht. Mittlerweile werfen aber verschiedene Anwälte dem BVerfG Befangenheit vor. Und so können wir uns schon vorstellen, dass dieses IfSG einfach bleibt wie es ist.

Ab jetzt gelten nur 3 Impfungen als immunisiert

Außerdem gilt man jetzt nur noch voll immunisiert, wenn man 3 Impfungen bekommen hat. Damit fällt ab heute für Millionen (angeblich) voll Immunisierter, der Impfstatus auf Ungeimpft. Wow, das ist schon ein starkes Stück muss ich sagen! Im Infektionsschutzgesetz 2025 steht dann, 3 Tage genesen und volle Immunisierung nur mit 12 Impfungen.

Video: Rechtsanwältin Ellen Rohring – Wichtige Änderungen Infektionsschutzgesetz: 3 Impfungen / Nur 90 Tage genesen

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Ungeimpfte in Quarantäne und der Lohn - Anwaltclips
30. Oktober 2022 21:24

[…] dies nicht nutzen, haben seit November 2021 keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Quelle HIER. So entschied das Gericht in Aachen, dass Ungeimpfte in Quarantäne sehr wohl einen […]

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