Die Gefährlichkeit von Drogen
Unglaublich viele Menschen auf der Welt, haben schonmal Drogen genommen. Und wenn es nur Marihuana war, haben schon viele Rauschmittel konsumiert. War man früher noch ein Junky, so nimmt man heute auch Drogen zur Leistungssteigerung beim, z.B. Studium, oder in einem besonders harten Job. Natürlich ist man dann trotzdem ein Junky, aber es sieht nur ein wenig anders aus. Die Gefährlichkeit von Drogenkonsum ist unumstritten. Cannabis ist da schon ein harmloser Zeitgenosse, im Vergleich zu Rauschmitteln wie: Crystal Meths, Pep (Speed), Kokain, Spice oder die in Mode gekommene Krokodil-Droge. Letztere gilt sogar als die gefährlichste Droge der Welt. Diese war früher Heroin, doch viele Konkurrenten haben ihr den Rang längst abgelaufen.
Darf man illegale Rauschmittel ungestraft konsumieren?
In Deutschland ist das Drogengesetz ganz klar geregelt:
Zitat:
Betäubungsmittel (BtM) im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführten Stoffe sowie Stoffgruppen und Zubereitungen. Ein Stoff oder eine Zubereitung wird in die Anlagen aufgenommen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit erforderlich ist …
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Offensichtlich liegt der Regierung in Deutschland viel daran, illegale Drogen rigoros zu bekämpfen. Wie kann man sich also fragen, ob der Konsum eines abhängig machenden Stoffes nicht strafbar ist? Es ist mal wieder ein wenig komplizierter, als der Titel es verspricht. Ja, der Konsum von illegalen Drogen ist tatsächlich nicht strafbar. Es ist vielmehr der Weg bis zum Konsum, der strafbar ist. Der Erwerb, besitz, Anbau, Herstellung etc.. Nur weil du von der Polizei berauscht aufgegriffen wirst, bekommst du noch keine Strafe. Aber erklär den lieben Polizisten mal, wie die illegale Droge in dein Blut gekommen ist. Da wird die Sache schon schwieriger.
Im folgenden Video, geht der Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, auf dieses Thema ein.