Video: Rechtsanwalt Benjamin Grunst – Ist das Tragen oder zeigen eines Judensterns mit der Aufschrift „ungeimpft“ strafbar?
Wir leben in verrückten Zeiten und die Straßen sind überall voll mit spazierenden Demonstranten, die gegen die Corona-Politik protestieren. Die Corona-Maßnahmen vergleicht man regelmäßig mit den Anfangszeiten der Judenverfolgung in Deutschland und Manche haben sich einen Judenstern gebastelt mit der Aufschrift „ungeimpft„. Die Judensterne sollen daran erinnern, dass es schon einmal so war in Deutschland. Auch damals fing es relativ schleichend an und die Juden durften zuerst immer weniger und weniger, bis man sie dann komplett ausgegrenzt und sie sogar in Konzentrationslager verschleppt hat und Schlimmeres. Die Weisheit „Wehret den Anfängen„, ist seitdem Standard, wenn es darum geht auf das Erstarken rechtsradikaler Kräfte hinzuweisen. Doch was ist mit anderen Kräften die unsere Menschenrechte und Freiheit bedrohen?
Was droht mir wenn ich so einen Ungeimpft-Judenstern trage?
Rechtsanwalt Benjamin Grunst von Buse, Herz, Grunst Rechtsanwälte erklärt in seinem neuen Video, ob das Tragen eines Judenstern mit der Aufschrift „ungeimpft“ strafbar ist. Laut dem Anwalt ist der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt und das hat nur indirekt mit der Aussage „ungeimpft“ zu tun. Denn es ist sogar Volksverhetzung, wenn man Begriffe benutzt wie AfD-Wähler, SUV-Fahrer oder islamophob. Mit diesen Begriffen verharmlost man die Judenverfolgung der NS-Zeit, wenn man sie auf einen Judenstern aufträgt. Die Störung des öffentlichen Friedens kommt dann noch hinzu, wenn man mit dem Stern herumläuft mit der Absicht zu provozieren. Das gilt übrigens auch dafür, wenn man auf den Stern „Gegen rechts“ oder „Nazis raus“ schreibt.
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