Kampfsport bei Notwehr erlaubt?

Ich erinnere mich noch gut an die Gespräche in der Kindheit. Wenn du Kampfsport machst, darfst du die Kampfkünste nicht anwenden in der Öffentlichkeit. Was im Kindesalter eher ein Schutzmechanismus war, damit der Kampfsportler einem nicht auf die Mütze haut, blieb viele Jahre eine offene Frage. Darf ich eigentlich nicht meine Kampfkünste anwenden bei Notwehr? Ein Mythos ist auch, dass man seinen Gegner warnen muss oder sogar 3 mal. Tatsächlich darfst du deine Kampfkunst anwenden, falls du einem Angriff ausgesetzt bist. Und nein, du musst nicht, kannst aber gerne vorher warnen. Vielleicht schlägt diese Info den Angreifer schon in die Flucht.

Kampfsport und Notwehr
Bildquelle: Tran-Photography

Was zu beachten ist!

Notwehr gilt nur unmittelbar vor oder während des Angriffs, sofort danach bereits nicht mehr! Einen sicher unmittelbar gleich erfolgenden Angriff darf man vorher verhindern. Man darf den Angriff für sich sicher beenden, aber den Angreifer nicht mehr schädigen, als dafür nötig. Quelle HIER. Rechtsanwalt Grubwinkler bestätigt es im folgenden, kurzen Video. Stell dir mal vor, du hast jahrelang in einem Selbstverteidigungskurs Kampfsport betrieben. Und dann darfst du es nur unter Voraussetzungen ausüben, die auf Mythen aufbauen. Das ist natürlich Quatsch! Wenn dich jemand angreift, darfst du dich angemessen verteidigen.

Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler – Warnung? Kampfsport in Notwehr

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