Der 16.03. ist für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen ein Schicksalsdatum. Denn von diesem Tag an, müssen sie dem Arbeitgeber einen Corona-Impfnachweis vorlegen, damit sie ihren Job nicht verlieren. Wiederum viele Angestellte in diesen Gesundheitsberufen lassen sich aber nicht unter Druck setzen und gehen volles Risiko. Sie nehmen auch eine Arbeitslosigkeit in Kauf – auch wenn die Gefahr besteht, dass sie kein Arbeitslosengeld bekommen nachdem sie ihren Job verloren haben, weil sie sich nicht impfen lassen wollten. Prinzipiell sind sie ja eigentlich nicht selbst Schuld, sondern der Staat der die Regeln so aufgestellt hat. Sie wollen ja arbeiten, aber sie dürfen nicht. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die Kinder eine Impfpflicht aufgebrummt bekommen, damit sie zur Schule dürfen. Und so weiter …
Bekomme ich nach dem 16.03. kein Geld vom Arbeitsamt?
Laut Rechtsanwalt Bredereck, könnte es unter Umständen so kommen, dass du vom Arbeitsamt erstmal kein Arbeitslosengeld bekommst. Doch er beruhigt, da du dich vor dem Sozialgericht, sehr wahrscheinlich, erfolgreich dagegen wehren kannst. In seinem neuen Video geht der Anwalt auf dieses Thema ein und gibt Ratschläge, wie du dich verhalten solltest. Die erste Regel ist: Bloß nicht selbst kündigen!