Kind krank – muss ich Urlaub nehmen?

Immer wenn das Kind krank ist, haben frischgebackene Eltern diese eine Frage im Kopf: Muss ich Urlaub nehmen, wenn mein Kind erkrankt? Schließlich kann man dann nicht zur Arbeit gehen, da man sich um den kranken Nachwuchs kümmern muss. Doch, wie läuft das eigentlich mit dem Verdienstausfall? Oder zahlt der Arbeitgeber den Lohn einfach weiter, weil Arbeitnehmern für solche Fälle freie Tage zustehen? Man kann ja nichts dafür, dass das Kind krank ist und Betreuung braucht. Es ist in etwa so, als wärst du selbst erkrankt und kannst nicht arbeiten gehen. Am Ende zahlt die Krankenkasse den Verdienstausfall ab der 6. Woche. Aber nur wenn man selbst betroffen ist, doch wie ist es bei den Kleinen?

Muss ich Urlaub nehmen wenn das Kind krank ist oder wie ist das?

Auf das Alter kommt es an

Wenn aber das Kind krank ist, fallen die 6 Wochen einfach weg und die Krankenkasse zahlt den Lohnausfall. Bis zu 5 Tage kannst du frei nehmen, ohne finanzielle oder berufliche Einbußen. Weil du mit deinem Kind rechtlich direkt verbunden bist, fängt also die Kinderkrankenversicherung deinen Verdienstausfall auf. Diese Leistung nennt man auch Kinderpflege-Krankengeld oder auch Kinderpflege-Krankentagegeld. Im Gesetzbuch heißt es sogar in §45 SGB 5, „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“. Das gilt aber nur für Kinder unter 12 Jahren. Ist der Nachwuchs älter als 12, musst du tatsächlich Urlaub nehmen. Denn einen 12jährigen Jugendlichen, kann man in der Regel auch mal ein paar Stunden alleine lassen. Ausnahmen bestätigen die Regel!

Wer kann alles Kinderpflege-Krankengeld bekommen wenn das Kind krank ist?

Ist das Kind krank, haben selbstverständlich alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld. Und das, wie oben schon erwähnt, ab Tag 5. Wie ist das aber bei Selbstständigen? Bist du selbstständig und freiwillig gesetzlich Krankenversichert, steht dir erst ab Tag 43 Kinderpflege-Krankengeld zu. Das ist übrigens der Tag, an dem ihr selbst Anspruch auf Krankengeld hättet. Selbstständige die privat Krankenversichert sind, haben keinen Anspruch auf Kinderpflege-Krankentagegeld. Es gibt aber sicher private Krankenversicherungsverträge, die eine solche Zahlung beinhalten.

Was ist wenn einer privat und der andere gesetzlich versichert ist?

Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, kommt es drauf an, über wen der Beiden das Kind läuft. Ist man schlau, sollte man das Kind über die gesetzliche Krankenversicherung laufen lassen. Diese deckt so ziemlich alle Kosten ab, wenn das Kind krank ist und du nicht arbeiten kannst. Um Kinderpflege-Krankengeld beantragen zu können, müssen aber Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel gibt es Arbeitgeber, die den Lohn einfach weiterzahlen, wenn das Kind krank ist. In so einem Fall steht dir natürlich kein Geld zu, für die Krankenpflege deines Nachwuchs. Welche Voraussetzungen es noch gibt und was du außerdem beachten solltest, erfährst du in den folgenden Videos.

Video-Playliste zum Thema: Das Kind ist krank – muss ich jetzt Urlaub nehmen?

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