Im Grund wissen wir doch, dass die Corona-Zeit noch lange nicht vorbei ist. Auch wenn sie versuchten die Aufmerksamkeit auf Affenpocken zu lenken. Im Herbst droht wieder ein Maßnahmen-Chaos vom Feinsten, denn die Regierenden planen schon wieder. Einer Kinderkrankenschwester reicht es jetzt endgültig und sie reicht Verfassungsbeschwerde ein. Rechtsanwalt Markus Mingers ist dabei ihr rechtlicher Beistand. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchgewunken hat. Der Anwalt geht davon aus, dass sie aufgrund der Datenlage gute Chancen hat. Die Wirksamkeit der Corona-Impfung ist unsicher und auch die Impfnebenwirkungen sind unklar. In einem neuen Video der Mingers Rechtsanwälte berichtet sie von ihrem Vorhaben.
Die Angst vor der Impfung ist auch aus meiner Sicht absolut berechtigt. In dem Kindergarten meiner Tochter sind 8 von 12 Mitarbeitern ausgefallen nach der Impfung. Alle hatten so schwere Nebenwirkungen, dass sie mit starken Grippesymptomen flach lagen. Wer will das schon freiwillig riskieren, wenn man in der Regel immer gesund ist?!
Video: Rechtsanwalt Markus Mingers – Impfpflicht am Arbeitsplatz: Kinderkrankenschwester reicht Verfassungsbeschwerde ein!
Immer mehr Pflegekräfte stehen auf und wehren sich
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht steht und fällt alles mehr oder weniger mit deinem Arbeitgeber. Es gibt die Chefs die alles ganz genau nehmen und ihren Mitarbeitern das Arbeitsleben schwer machen. Sie melden, sie mahnen, sie kündigen. Ob Kinderkrankenschwester, oder Altenpfleger oder Krankenhausmitarbeiter. Und es gibt die Anderen, die alles versuchen damit ihre Mitarbeiter keine Nachteile haben, nur weil sie ungeimpft sind. Ja, es gibt Möglichkeiten seinen Angestellten den Job zu retten! In einem Video von Ulrike Stockmann, unterhält sie sich mit Pflegekräften über die berufliche Impfpflicht. Auch Arbeitgeber kommen zu Wort. Sie berichten davon, wie die aktuelle Situation in ihren Einrichtungen ist und was die Erfahrungen sind. Schlimm genug, dass so viele Pflegekräfte täglich mit Angst vor dem Jobverlust leben müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 27. April 2022 – als zentrales Argument für die Anwendung des § 20a IfSG ausgeführt, dass ein „relevanter Fremdschutz“ durch die SARS-CoV2-Impfungen besteht.
In der Entscheidung des BVerfG vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – heißt es aber auch:
„Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.“ (Rn. 167)
Ungeimpfte Arbeitnehmer aus der Gesundheitsbranche erhalten momentan einen zweiten Brief ihres Gesundheitsamtes, mit der Aufforderung, umfangreiche Fragen zu beantworten. In meinem heutigen Video gehe ich darauf ein, was es damit auf sich hat und wie Sie als Arbeitnehmer darauf reagieren können. (Einrichtungsbezogene Impfpflicht)
0:00 Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Zweiter Brief vom Gesundheitsamt
0:32 Fragen des Gesundheitsamtes
3:40 Warum fragen die Gesundheitsämter erneut?
4:47 Wie sollte man am besten reagieren?
5:26 Fazit
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