Es ist nicht immer einfach eine Wohnung zu finden in Deutschland. Besonders wenn man Kinder hat oder einen Kinderwunsch, denn es gibt Vermieter die das nicht möchten. Sie fragen dann sogar bewusst nach der Familienplanung, um eine spätere Elternschaft ausschließen zu können. Daher die Frage: Muss man als Wohnungsinteressent den Kinderwunsch wahrheitsgemäß offenlegen? Oder darf man den Vermieter belügen, wenn diese Frage aufkommt?
Video: Rechtsanwalt Christian Klages – Darf man den Vermieter über den Kinderwunsch belügen?
Nein du musst den Kinderwunsch nicht verraten
Rechtsanwalt Klages von der Kanzlei KGK beantwortet diese Frage mit einem klaren NEIN! Ob ihr eine Familie plant, also einen Kinderwunsch habt oder nicht, geht dem Vermieter nichts an. Er kann zwar fragen, aber du bzw. ihr müsst diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten. Das sind Informationen, die einfach zu nah gehen. Die Frage nach der Familienplanung ist eine unzulässige Frage und dabei darf man ruhig ein bisschen flunkern.
Was den Vermieter neben dem Kinderwunsch auch nichts angeht
Wohnungseigentümer interessieren sich für sehr viele Dinge bei ihren zukünftigen Wohnungsmietern. Doch neben dem Kinderwunsch, geht dem Vermieter so einiges nichts an. Dazu gehören Dinge wie Religionsangehörigkeit, der Musikgeschmack oder die sexuelle Ausrichtung. Ob du pro Woche 30 Besucher hast oder ob du Tiere liebst, geht dem Vermieter auch nichts an. Da darf man auch mal lügen nach Paragraph 242 Treu und Glauben des BGB. Auch wenn die Lüge später auffliegt, hat er nicht das Recht das Wohnverhältnis wieder zu beenden. Du darfst sogar lügen über Vorstrafen, aktuellen Ermittlungs- oder Strafverfahren und auch ob du schonmal im Gefängnis gesessen hast.
Fragen die du wahrheitsgemäß beantworten musst
Ja, es gibt natürlich auch Fragen die der zukünftige Mieter wahrheitsgemäß beantworten muss. Auch wenn der Kinderwunsch dem Vermieter nichts angeht, kann er nach den finanziellen Verhältnissen fragen. Du musst die Wahrheit sagen, wenn er fragt wo du arbeitest oder wieviel du verdienst. Auch Fragen über Mietschulden in der Vergangenheit, musst du beantworten und darfst nicht lügen! Wenn dir eine Arbeitslosigkeit droht oder ob du weniger Lohn erhältst, solche Antworten müssen die Wahrheit sein. Denn den meisten Wohnungseigentümern interessiert in der Regel, dass der Mieter die Miete zahlen kann. Aber wie wir alle wissen, bestätigt die Regel die Ausnahmen.